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  • Do., 02. Juni 2022, 14:04 Uhr
    ebwo: Das Schadstoffmobil ist am 7. Juni wieder unterwegs

    Sonderabfälle aus Wormser Privathaushalten

    Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) führt am Dienstag, dem 7. Juni, die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. Sonderabfälle können wieder in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an folgenden Standorten abgeben werden:

    8 bis 8.40 Uhr:  Ibersheim; Bahnhofsallee (ehemaliger Bahnhof),
    9 bis 9.40 Uhr:  Rheindürkheim; Kirchstraße/Rheinuferstraße (Feuerwache),
    10 bis 10.40 Uhr:  Abenheim; Von-Ketteler-Straße (Messplatz)
    11 bis 12 Uhr: Herrnsheim; Fahrweg (Busparkplatz Herrnsheimer Schloss),
    13 bis 16 Uhr: Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz).

    Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise Altöl, Akkus, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmierte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (maximal fünf Kilogramm). Zusätzlich zu den aufgeführten Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.

    Nicht an Sammelpunkten abstellen

    Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind über die gelbe Tonne oder den gelben Wertstoffsack zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper. Es wird darauf hingewiesen, dass von Wormser Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben nur Kleinmengen entgegengenommen werden, gegebenenfalls ist bei Aufforderung die Herkunft des Abfalles nachzuweisen. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten abgestellt werden. Die Sonderabfälle sind direkt dem Personal am Sonderabfallmobil zu übergeben. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Die Abfallberatung der ebwo AöR steht für Nachfragen gerne unter Telefon 06241/9100-70 oder - 72 zur Verfügung.

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