Per Beseitigungsanordnung mit Sofortvollzug sollen die neuen E-Scooter, die inzwischen an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet zu finden sind, möglichst rasch wieder von der Bildfläche verschwinden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die fehlende Genehmigung für das Aufstellen der Elektroroller, die sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Die ist immer dann erforderlich, wenn öffentliche Straßen und/oder Plätze – anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen – genutzt werden sollen.
Als Beispiel: Der Straßenbaulastträger – in diesem Fall die zuständige Kommune – baut Gehwege, die zunächst ausschließlich für die Nutzung von Fußgängern vorgesehen sind, und zwar zum Gehen, wie der Name besagt. Möchte nun etwa ein Gewerbetreibender ein Hinweisschild, beispielsweise einen Kundenstopper, auf dem Gehweg vor seinem Geschäft aufstellen, benötigt er dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Auch Gastronomiebetriebe, die eine Außenbestuhlung auf Gehwegen oder öffentlichen Plätzen anbieten möchten, benötigen hierfür eine entsprechende Genehmigung. Diese Sondernutzungserlaubnis kann ausschließlich von der zuständigen Kommune erteilt werden und ist zudem gebührenpflichtig.
Dem Anbieter der neuen E-Scooter liegt eben keine Sondernutzungserlaubnis vor, die Stadt kann das Bereitstellen der Zweiräder also untersagen und anordnen, dass die Gefährte umgehend wieder beseitigt werden müssen. Und genau dies soll nun geschehen.
Einfach Fakten geschaffen …
„Als Verwaltung tragen wir dafür Sorge, dass sich alle an Recht und Ordnung halten. Dass hier einfach Fakten geschaffen wurden, werden wir nicht hinnehmen. Und dass der Anbieter, der weitreichende Erfahrungen in anderen Kommunen vorweisen kann, unbeabsichtigt oder aus Unkenntnis gehandelt hat, ist zweifelhaft“, betonen Bürgermeisterin Stephanie Lohr und Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst.
Dreiste Aktion des Anbieters
Im Gegenteil halten die beiden das Gebaren des Anbieters für fragwürdig und dreist. Eine gewisse Absicht hinter dieser „Guerillaaktion“ lässt sich zumindest nicht gänzlich ausschließen, denn nicht nur hat der Anbieter eine Reaktion der Stadt gar nicht erst abgewartet, sondern noch dazu seine Anfragen an eine gänzlich falsche Ansprechperson in einem völlig falschen Bereich gerichtet, die bis vor wenigen Tagen gar nicht im Hause war, wie der persönliche Abwesenheitsassistent den E-Mail-Versender wissen ließ.
Mit einer solch umfangreichen Erfahrung als E-Scooter-Anbieter kann dies eigentlich kaum als Versehen gewertet werden, denn in allen Kommunen erteilt die Straßenverkehrsbehörde Sondernutzungserlaubnisse.
Dabei geht es der Stadt gar nicht darum, E-Scooter generell nicht als zusätzliches Mobilitätsangebot zuzulassen – aber eben zu vorher zwischen beiden Parteien festgelegten Rahmenbedingungen. Die beiden Anfragen des aktuellen Anbieters erreichten zwar am Ende doch noch die zuständige Abteilung, aber eben mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, sodass eine Prüfung der eingereichten Unterlagen nicht mehr möglich war. Unter anderem gibt der Anbieter etwa an, dass es festgelegte Parkverbotszonen gebe, in denen eine „Rückgabe“ des Scooters nicht möglich ist. Diese Zonen wurden jedoch lediglich vom Anbieter definiert, nicht jedoch von der Stadt.
Fußgänger schützen
„Was wir definitiv nicht wollen, ist, dass die E-Scooter kreuz und quer im Stadtgebiet abgestellt werden können“, sind sich Lohr und Horst einig. Auch der Schutz der Fußgänger müsse berücksichtigt werden. Es gibt deshalb auch Scooter, die sich in Fußgängerzonen automatisch abschalten, um eine Gefährdung von Passanten durch die Flitzer zu verhindern.
Übrigens: Passanten, die bei einem Unfall mit einem E-Scooter verletzt werden, sind nach derzeitiger Rechtslage nicht abgesichert. Ein Fußgänger, der durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, muss dem Rollerfahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten.
Eines ist für die Verwaltung klar: Ohne Zustimmung der Stadt wird es nicht weitergehen mit den E-Scootern. Deshalb muss der Anbieter nun zunächst seine Gefährte wieder einsammeln und aus dem Stadtbild entfernen.
Memorandum mit Städtetag
Ungeachtet dessen will die Stadt nun auch selbst mit den Verantwortlichen des Anbieters in Kontakt treten, denn: Eigentlich gehört auch der Anbieter in Worms zu denjenigen, die 2019 das sogenannte Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet haben, das Städtetag, Städte- und Gemeindebund mit vier Anbietern von Scooter-Verleihsystemen vereinbart haben (zu finden beim Deutschen Städtetag unter dem Titel „Nahmobilität gemeinsam stärken“): Die Anbieter verpflichten sich demnach freiwillig zur Kooperation mit den Kommunen, dem Austausch von Daten sowie insbesondere der Einhaltung von Auflagen zu Abstellorten, Anzahl und ÖPNV-Integration.
In dem Papier heißt es unter anderem: „Die Festlegung [von] Ausschlussflächen erfolgt durch die Kommunen.“ Diese sogenannten Ausschlussflächen sollen also von den Kommunen festgelegt und von E-Scootern freigehalten werden. „All dies ist bisher ausgeblieben“, monieren Lohr und Horst.
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