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  • Mi., 03. Juni 2020, 16:10 Uhr
    Tag der deutschen Zukunft: Stadt Worms sieht Infektionsschutz bei Veranstaltung am Samstag nicht gewährleistet

    Stadt legt Beschwerde ein

    Am gestrigen Dienstag hat das Verwaltungsgericht in Mainz entschieden, dass die Stadt Worms die für den kommenden Samstag angemeldete Versammlung unter Auflagen genehmigen muss.

    Die Stadt Worms hätte demnach bis zum heutigen Nachmittag eine Genehmigung für die Versammlung erteilen müssen. Gemäß ihrer rechtlichen Möglichkeiten wird die Stadt nun Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen.

    „Wir gehen nach wie vor davon aus, dass aufgrund der Umstände, dass wir auch mit Gegendemonstrationen rechnen müssen, der Infektionsschutz nicht gewährleistet werden kann“, erklärt Oberbürgermeister Adolf Kessel. Dies hatte die Verwaltung bereits in der Nichtzulassungsanordnung angeführt. Denn auch unter Auflagen sei aufgrund der befürchteten Dynamik und Unübersichtlichkeit des Demonstrationsgeschehens der erforderliche Mindestabstand unter den Teilnehmern nicht einzuhalten.

    Jüngste Beispiele, etwa in Frankfurt und in Leer, zeigen, dass nach wie vor die Gefahr einer Corona-Hotspot-Entstehung nicht gebannt ist.

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