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  • Mi., 08. Juli 2020, 12:18 Uhr
    NEUHAUSEN: Ortsvorsteher Uwe Merz kritisiert die Dimensionen eines Neubaus in der Schäferstraße

    „Stadtplanerisch mindestens fragwürdig"

    Der Neuhauser Ortsvorsteher äußert Kritik am geltenden Rechtsrahmen für Bauprojekte. Aus stadtplanerischen Gesichtspunkten müsse das Baurecht hinterfragt oder gegebenenfalls sogar eingeschränkt werden, so Merz. Anlass für die Kritik waren Beschwerden von Anwohnern der Neuhauser Schäferstraße in Bezug auf ein dortiges Bauvorhaben. „Der Neubau in der Schäferstraße ist aus meiner Sicht ein Objekt, das von seinen Dimensionen nicht zwischen Einfamilien-/Zweifamilienhäuser passt und Probleme im Stadtteil weiter verstärken könnte", schließt sich Uwe Merz den Bedenken seiner Petenten an. Schon jetzt habe man entlang des betreffenden Straßenabschnitts massive Probleme mit unzulässig parkenden Autos, sodass der Stadtbus den Bereich nur mit größten Schwierigkeiten durchfahren könne. Des Weiteren befürchtet Merz, dass in Folge einer zu starken Verdichtung auch das ohnehin bereits angespannte soziale Miteinander im Stadtteil weiter strapaziert werden könnte.

    Gute Strukturen beibehalten

    Nach Angaben der Verwaltung seien im Rahmen des genehmigten Neubaus sechs Wohneinheiten mit fünf PKW- Stellplätzen im hinteren Bereich des Gebäudes vorgesehen. Ein weiterer Stellplatz sei direkt an der Schäferstraße eingeplant. Damit handele die Verwaltung rechtskonform, da sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewege (§ 34 BauGesetzbuch), berichtet Merz. Dennoch nehme er die Beschwerden der Anwohner ernst: „Unsere gemeinsame Aufgabe ist es sowohl bezahlbaren Wohnraum umzusetzen als auch die gewachsenen guten Strukturen, wenn irgend möglich beizubehalten. Wenn die Fachleute sagen Bebauungsplanänderungen oder Gestaltungssatzungen seien die falschen Mittel, dann frage nicht nur ich mich, wie wir gemeinsam diesem Problem begegnen wollen", so der Ortsvorsteher.

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