CORONA-PANDEMIE: Neue Allgemeinverfügung in Worms tritt am Dienstag in Kraft / Nur noch das sogenannte „Termin-Shopping“ im Einzelhandel zulässig
Steigende Inzidenzzahlen erfordern wieder stärkere Corona-Maßnahmen
Gastronomische Einrichtungen dürfen ihren Außenbereich öffnen. Eine Bewirtung darf jedoch ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen. Ein Aufenthalt an der Theke ist weder zur Bewirtung noch zur Abholung von Speisen und Getränken zulässig. Die gastronomische Einrichtung hat ein Hygienekonzept vorzuhalten. Darüber hinaus gelten das Abstandsgebot zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen, die Pflicht zur Kontakterfassung, die Vorausbuchungspflicht, die Testpflicht und die verschärfte Maskenpflicht.
Der Proben- und Auftrittsbetrieb in der Breiten- und Laienkultur wird untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Ausgenommen bleibt Training im Amateur- und Freizeitsport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich sowie auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen. „Aufgrund der erweiterten Testmöglichkeiten lokalisieren wir ein hohes Infektionsgeschehen in Worms und dem Landkreis, das mir Sorge bereitet“, hofft Oberbürgermeister Adolf Kessel, dass es durch die notwendigen Maßnahmen und dem besonnenen Verhalten der Bürger gelingen wird, die Virusausbreitung einzudämmen und die Inzidenzzahlen wieder spürbar reduzieren zu können. Wer spezielle Fragen zu Corona hat, wendet sich bitte an die Hotline 06241 / 853-1888 (Mo-Fr, 8-16 Uhr) oder per E-Mail an: corona-fragen@worms.de. Die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sowie alle weiteren Informationen der Landesregierung sind auf www.corona.rlp.de zu finden.