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  • Mi., 20. Mai 2020, 10:46 Uhr
    FINANZAMT: Aufforderung zur Abgabe / Nicht alle Vereine betroffen / Vereinfachte Prüfung bei geringeren Einnahmen

    Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft



    Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 17.500 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vordruck „Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 – Anlage)“ vollständig ausgefüllt und zusätzlich zu den Erklärungen „KSt 1“ und „Anlage Gem“ eingereicht wird. Der Vordruck „Gem 1 – Anlage“ steht als ausfüllbare pdf-Datei auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern (https://www.lfst-rlp.de/service/vordrucke) unter „Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit“ zur Verfügung.

    Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind zunächst nicht einzureichen. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte müssen jedoch stets abgegeben werden. Sollte im Rahmen der Überprüfung durch das Finanzamt die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen und Belegen erforderlich werden, erhalten die Vereine eine entsprechende Benachrichtigung.
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