Do., 06. Juni 2024, 06:54 Uhr
Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden: Steuererklärungen bis zum 2. September 2024 einreichen / Fristverlängerung möglich
Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft
Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen (z.B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine usw.), mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u.a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben. Da der dreijährige Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen zum gleichen Zeitpunkt endet, sind von der jetzt beginnenden Überprüfung nicht sämtliche Vereine betroffen.
Abgabefrist und Möglichkeiten zur Fristverlängerung
Steuerbegünstigte Vereine, die keine steuerliche Beratung haben, werden gebeten, ihre Steuererklärung bis zum 2. September 2024 einzureichen.
Vereine, die nicht in der Lage sind, diese Frist einzuhalten, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Hinweise und Hilfestellung zur elektronischen Abgabe und weitere Informationen unter
www.elster.de sowie der vereinfachten Überprüfung bei geringen Einnahmen des Vereins bzw. der Organisation (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 22.000 Euro pro Jahr), finden sich ein einer ausführlichen Pressemeldung des Landesamtes für Steuern unter
https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles sowie unter
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine