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  • Di., 28. April 2015, 13:33 Uhr
    Info-Hotline der Finanzämter gibt Tipps

    Steuererklärung - Abgabefrist 31. Mai

    Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter steht für Fragen rund um die Abgabe der Steuererklärung am Donnerstag, dem 7. Mai, unter der Rufnummer 0261/20 179 279 von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung.


    Jedes Jahr stellt sich Vielen die Frage, „Welche Belege müssen zur Steuererklärung noch eingereicht werden?“, „Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung mit ElsterFormular?“, „Wie funktioniert die neue Ausfüllhilfe, das sog. Belegabrufverfahren?“,  „Welche Daten können damit automatisch in die elektronische Steuererklärung übernommen werden?“ und „Wie kann ich mich dafür anmelden?“


    Elektronische Ausfüllhilfe: Vorausgefüllte Steuererklärung
    Bereits seit letztem Jahr kann ein Großteil der Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, (Lohndaten des Arbeitgebers, Bescheinigung über Rentenzahlungen, Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religionsschlüssel) elektronisch abgerufen und in die elektronische Steuererklärung übernommen werden. Dies soll dazu beitragen, die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Um diesen Service der Finanzverwaltung, das sog. Belegabrufverfahren, nutzen zu können, muss man sich vorab mit seiner Steueridentifikationsnummer unter www.elsteronline.de registrieren.


    Nähere Auskünfte sind am Aktionstag, dem 7. Mai, oder mit Hilfe einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ unter: https://www.lfst-rlp.de/home/elster erhältlich.

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