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  • Mo., 15. September 2025, 15:33 Uhr
    RHEINLAND-PFALZ: Für alle Steuerzahlungen muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden

    Steuerzahler aufgepasst

    Ab 5. Oktober prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen. Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

    Wichtig für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz: Alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt – gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Bitte deshalb bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt „Finanzamt Idar-Oberstein“ angeben. Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz; IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17. Nur so werden Zahlungen reibungslos ausgeführt. 

    Bequemere Option

    Lastschriftverfahren noch einfacher: Über das SEPA-Lastschriftverfahren werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Überweisungen manuell ausgefüllt werden müssen. So vermeidet man Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die Formulare finden sich auf https://lfst.rlp.de/information/vordrucke 

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