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  • So., 20. April 2014, 18:01 Uhr
    Grüne, Liberale und FWG nehmen Stellung zum "Urteil" der Verwaltungsrichter aus Mainz

    Stimmen zur Gerichtsentscheidung über das "Haus am Dom"

    Beginn des Jahres haben die Vertreter des Bürgervereins einen Bürgentscheid im Rathaus mit Abgabe ihrer Unterschriftsliste beantragt. Seitdem bestehen über die Zulässigkeit unterschiedliche Auffassungen. Foto: Gernot Kirch


    Von Gernot Kirch Am Donnerstagmorgen gab das Verwaltungsgericht in Mainz seine Entscheidung bekannt, dass es den Eilantrag des Bürgervereins Domumfeld ablehnt, in dem gefordert wurde, dass der Bauantrag der Domgemeinde für das „Haus am Dom“ nicht weiter bearbeitet werden darf, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde. Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Stadt Worms das Baugenehmigungsverfahren nicht wegen des Bürgerbegehrens aussetzen dürfe, da zwischen dem Bürgerbegehren und dem Baugenehmigungsverfahren, das die Stadt als staatliche Auftragsangelegenheit durchführe, keinerlei rechtliche Verknüpfung bestehe. Daraufhin legte der Bürgerverein beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde, eine Art Berufung, ein. Nun muss das OVG endgültig entscheiden. Dies wird einige Wochen dauern.

    Stimmen zum Urteil aus Mainz
    Das Bistum in Mainz wollte sich gegenüber dem NK nicht zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes äußern. Oberbürgermeister Michael Kissel stellte klar, wonach die Baubehörde keine Genehmigung für den Bauantrag erteilen werde, falls das OVG die Verwaltung bitte, mit der Genehmigung bis zu einer Entscheidung des OVG zu warten. Gleichwohl, so der Stadtchef, bestehe an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit für das "Haus am Dom" kein Zweifel, wie die Vorprüfung im Rahmen der Beurteilung der Bauvoranfrage bereits ergeben habe. OB Kissel sieht durch die Entscheidung aus Mainz die Auffassung der Verwaltung bestätigt, wonach zwischen dem beantragten Bürgerentscheid und der Entscheidung der (staatlichen) Bauaufsichtsbehörde über den Bauantrag der Domgemeinde kein rechtlicher Zusammenhang besteht bzw. ein Bürgerentscheid - wenn er denn zulässig sein sollte - keine Auswirkungen auf die Entscheidung der Bauaufsicht haben dürfe.

    Grüne widerspreche
    Während Oberbürgermeister Michael Kissel in der Begründung  des Verwaltungsgerichtes aus Mainz zum Bearbeitungsstopp für den Bauantrag aber auch Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sieht, vertreten die drei kleinen Parteien FDP, FWG und Grüne hier eine andere Auffassung. Kurt Lauer von den Grünen formulierte gegenüber dem NK, dass das Verwaltungsgericht Mainz nur über den Bearbeitungsstopp für den Bauantrag entschieden hat, nicht aber über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens liege weiterhin im Verantwortungsbereich des Stadtrates.  Dies seien zwei eigenständige Vorgänge. Dennoch hätten CDU und SPD unter Führung von OB Kissel auf der letzten Stadtratssitzung behauptet, es gäbe hier ein Zusammenhang und wollten aus Respekt vor dem Verwaltungsgericht das Urteil abwarten. Das wurde bereits in der Stadtratsitzung als nicht glaubwürdig erkannt. Jetzt sei aber, so Kurt Lauer, ganz offensichtlich, dass CDU und SPD durch diese falsche Behauptung und ihre Mehrheit im Rat das demokratische Recht der Bürger, einen Bürgerentscheid durchzuführen, ausgehebelt haben.

    FDP sieht sich bestätigt
    Der Fraktionsvorsitzende der FDP, Dr. Jürgen Neureuther, sieht die Sachlage ähnlich wie die Grünen und kritisiert SPD und CDU, weil sie auf der letzten Stadtratssitzung verhinderten, dass über einen Bürgerentscheid über das "Haus am Dom" abgestimmt wurde, sondern dieser Punkt von der Tagesordnung genommen wurde. Gegenüber dem NK sagte Dr. Jürgen Neureuther: „Natürlich hätte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 2. April über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids abstimmen können bzw. ja müssen. Der zuständige Richter des Verwaltungsgerichtes in Mainz hat ja am Donnerstag nochmals klar deutlich gemacht, dass zwischen dem Bürgerbegehren einerseits und dem Baugenehmigungsverfahren andererseits keinerlei rechtliche Verknüpfung besteht." Weiter merkte der FDP-Chef an, dass das Urteil aus Mainz eine „klare Klatsche für  OB Kissel und Dr. Karlin (CDU)“ gewesen sei, da beide den Leuten weis machen wollten, dass mit der Entscheidung über die einstweilige Anordnung hinsichtlich der weiteren Bearbeitung des Bauantrags gleichzeitig auch eine juristisch abschließende Entscheidung hinsichtlich des  beantragten Bürgerentscheids getroffen würde. Dr. Jürgen Neureuther folgerte daraus: „Nun ist für jeden Wormser klar, dass Rot und Schwarz am 2. April aus Angst vor dem Votum des Wählers am Tage der Kommunalwahl bewusst die Vertagung des Entscheids über den Bürgerentscheid gewählt haben, aber nicht um rechtliche Klarheit abzuwarten, sondern um sich vor ihrer Verantwortung zu drücken."

     FWG sieht zusätzliche Kosten
    Der Fraktionsvorsitzende der FWG, Mathias Englert sagte zu Sachverhalt, dass lediglich der Eilantrag auf die Aussetzung der Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde. Seine Forderung lautet daher: „Der Stadtrat ist jetzt aufgefordert, seine Meinung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abzugeben, wie vor der Entscheidung. Ob das Bürgerbegehren zulässig ist und ob gegebenenfalls enthaltene Mängel im Begehren ‚heilbar‘ sind, ist nicht entschieden worden." Klar sei nur, so Mathias Englert weiter, dass der Stadtrat eine kostengünstige Möglichkeit, ein klares Bürgervotum zu erhalten, verloren hat.“ Die Mehr-Kosten für einen separat durchzuführenden Bürgerentscheid, also wenn dieser nicht parallel mit Wahlen stattfindet, schätzt er im hohen fünfstelligen Bereich.

     

     

     

     

     

     

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