Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen. Im abgeschalteten Block A des Kraftwerkes Biblis trat bei einer Prüfung einer Brandschutzklappe zur Abtrennung von zwei Brandbekämpfungsabschnitten im Nebenanlagengebäude eine Störung auf. Bei der Auslöseprüfung wurde das Klappenblatt nicht ordnungsgemäß geschlossen und verblieb in Offenstellung. Damit war die brandschutztechnische Trennung der Raumbereiche nicht gegeben.
Die Störung wurde sofort behoben durch die Instandsetzung der betroffenen mechanischen Teile. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden. Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N(= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.
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