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  • Di., 19. Dezember 2017, 15:36 Uhr
    Meldepflichtiges Ereignis in Biblis Block B

    Störung an einer Brandschutzklappe

    Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Ereignis dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.


    Im abgeschalteten Block B des Kraftwerkes Biblis trat bei einer wiederkehrenden Funktionsprüfung an einer Brandschutzklappe im Hauptzuluftstrang des Ringraum-Reaktorgebäudes eine Störung auf. Aufgabe der Brandschutzklappen ist es, im Anforderungsfall benachbarte Raumbereiche voneinander zu trennen. Bei der Auslöseprüfung wurde das Klappenblatt nur zu ca. 75% geschlossen. Damit war die brandschutztechnische Trennung der Raumbereiche nicht mehr sichergestellt.


    Die Störung wurde durch die Instandsetzung der betroffenen mechanischen Teile sofort behoben. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden.


    Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.


     

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