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  • Fr., 13. Dezember 2019, 12:23 Uhr
    Straßen-Winterdienst: Fünf Straßenmeistereien sorgen für freie Fahrt in Rheinhessen, dem Wonnegau und rund um den Donnersberg

    LBM Worms sieht sich gut gerüstet

    Alle Jahre wieder sorgt in Rheinhessen, Wonnegau und der Region um den Donnersberg der LBM Worms mit seinen fünf Straßenmeistereien für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

    Rund 105 Betriebsdienstmitarbeiter in den Straßenmeistereien Bingen, Mainz, Erbes-Büdesheim, Worms und Rockenhausen sind bei Schnee und Eis im Einsatz.

    41 Winterdienstfahrzeuge, davon 19 eigene Fahrzeuge des LBM und 22 Unternehmerfahrzeuge, die speziell für den Winterdienst angemietet sind - stehen bereit.

    In den 10 Salzhallen des LBM Worms lagern bis zu 8.000 Tonnen Streusalz sowie rund 450 Kubikmeter Sole. Bei Bedarf können die Salzlager rund um die Uhr aufgefüllt werden.

    Modernste Streutechnik
    Modernste Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Durch das Streuen eines Salz-Sole-Gemisches wird erreicht, dass das aufgebrachte Salz auf dem Straßenbelag haftet und nicht verweht wird. Das spart Salz und schont die Umwelt.

    Die Räumfahrzeuge brauchen Platz. In engen Ortsdurchfahrten werden in der Winterzeit teilweise Parkverbote angeordnet, um eine ausreichende Fahrbreite für die Winterdienstfahrzeuge mit Räumschild zu gewährleisten.

    „Fahrzeughalter sollten in der Wintersaison darauf achten, dass beim Parken gerade in den Ortsdurchfahrten eine ausreichend breite Fahrgasse verbleibt, um den Winterdienst nicht zu beeinträchtigen“, appelliert Bernhard Knoop, der Leiter des LBM Worms, an die Bürgerinnen und Bürger. „Unsere Fahrer sind mit über 3,00 Meter breiten Schneepflügen unterwegs, so Knoop, „Das ist Zentimeterarbeit für unsere Mitarbeiter, wenn parkende Autos die oft engen und schmalen Ortsdurchfahrten weiter einschränken.“

    Wenn möglich, auf eigenem Grundstück parken!
    „Wenn es irgendwie möglich ist, sollte das Fahrzeug in der Winterzeit auf dem eigenen Grundstück und nicht an einer Bundes- Landes- oder Kreisstraße geparkt werden“, rät Knoop.

    Auf die Frage, dürfen Räum- und Streufahrzeuge überholt werden, zitiert der LBM die Empfehlungen des ADAC. Dürfen ja, empfehlenswert ist es aber nicht. Überholmanöver sind gefährlich., vor allem geht es vor dem Räumfahrzeug in aller Regel nicht schneller voran als dahinter. „Hinter dem Räumfahrzeug herfahren und ausreichend Abstand halten, damit das Salz auch wirklich auf der Straße landet, wo es hin soll, so Knoop.

    Die beste Winterdienstorganisation garantiert jedoch keine uneingeschränkte Schnee- und Eisfreiheit der Straßen. Die Streu- und Räumfahrzeuge des LBM können nicht überall gleichzeitig sein. Die Verkehrsteilnehmer müssen im Winter mit Glätte rechnen und sowohl die Fahrweise als auch die Fahrzeugausstattung darauf einstellen.

    Die Verkehrsteilnehmer müssen im Winter mit Glätte rechnen und sowohl die Fahrweise als auch die Fahrzeugausstattung darauf einstellen.Foto: Jannick Reinecke/Die Knipser


     

     

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