Mo., 19. März 2018, 15:37 Uhr
Entsorgungs- und Baubetrieb informiert über die Straßenreinigungspflicht in den Wormser Stadtteilen
Straßenreinigung: Grundstückseigentümer in der Pflicht
Der Entsorgungs- und Baubetrieb reinigt im Auftrag der Stadt Worms im innerstädtischen Bereich sowie in den Stadtteilen Pfiffligheim, Hochheim und Neuhausen gegen Straßenreinigungsgebühr die Straßen und Gehwege und bemüht sich mit großem Einsatz um ein gepflegtes Stadtbild. In den übrigen Stadtteilen findet keine Straßenreinigung durch den ebwo statt. Hier liegen die Reinigungspflicht der Straßen und damit auch die Verantwortung für ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild des Ortes bei den Anwohnern bzw. den Grundstückseigentümern.
Dort haben die Grundstückseigentümer den Gehweg und die Straße bis zur Straßenmitte zu säubern sowie Kehricht, Schlamm und Unkraut zu beseitigen. Bei Grundstücken an einseitig bebauten Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht über die ganze Straße. Ebenso von den Grundstückseigentümern zu übernehmen sind die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe, das Freihalten von Vorrichtungen, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen, wie beispielsweise Bodeneinläufe, Kanaldeckel und Hydranten-Abdeckungen. Die Reinigung ist mindestens alle 14 Tage vorzunehmen, starke Verschmutzungen müssen sofort entfernt werden. Die Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung werden in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt, welche die gesetzlichen Regelungen auf das Ortsrecht überträgt. Die gesamte Straßenreinigungssatzung kann im Internet auf www.ebwo.de abgerufen werden. Über die Räum- und Streupflichten während der kalten Jahreszeit informiert der kostenlose Winterdienstflyer des ebwo, der ebenfalls auf www.ebwo.de heruntergeladen werden kann.
Für nähere Auskünfte steht die Abfallberatung des Entsorgungs- und Baubetriebes unter der Telefonnummer 06241 / 9100-70 oder -72 gerne zur Verfügung.