Do., 06. Februar 2014, 09:50 Uhr
Silo-Explosion in Rheindürkheim: Gericht sieht „fatale Fehler“ bei der Einsatzleitung der Wormser Feuerwehr
SWR: Kein Schadenersatz für Versicherung
Fünf Jahre nach der Explosion eines Malzsilos in Worms hat das Mainzer Landgericht ein Urteil gefällt. Dach Angben des SWR erhält die klagende Versicherung keinen Schadenersatz von der Mälzerei. Diese trage keine Schuld, zitiert der SWR die Richter. Den „fatalen Fehler“, der zur Explosion geführt habe, hätte jemand Anderes gemacht.
Dem Gericht zu Folge habe vielmehr der Einsatzleiter der Feuerwehr einen „fatalen Fehler“ gemacht und damit das Unglück ausgelöst. Die Feuerwehr hatte im November 2008 bereits zwei Tage gegen einen Schwelbrand gekämpft, als das Gebäude explodierte.
Statt mit Stickstoff wurde mit Wasser gelöscht und damit wohl die Explosion ausgelöst. Nach Angaben des Gerichts hat ein Brandsachverständiger in einem Gutachten die gewählte Löschmethode als die unsicherste bezeichnet, so die SWR-Meldung.
Bei dem Unglück war ein 24-jähriger Feuerwehrmann getötet worden, mehrere seiner Kollegen wurden schwer verletzt. Die Unfallkasse hatte mehr als 250.000 Euro von der Mälzerei in Worms-Rheindürkheim gefordert, weil das Unternehmen nicht für die nötige Sicherheit gesorgt habe. Die Versicherung hatte das Geld an Verletzte und Hinterbliebene gezahlt.