Do., 13. Oktober 2016, 16:35 Uhr
SWR meldet: Anwalt will gegen Urteil vorgehen
Der Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Worms will sich gegen seine Verurteilung wegen sexueller Nötigung wehren. Sein Rechtsanwalt Hinnay hat angekündigt, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Hinnay sagte dem SWR, er wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach wolle er entscheiden, ob er in Berufung oder in Revision geht - also ob er eine Wiederholung des Verfahrens fordert oder das Urteil noch einmal überprüft werden soll.
Das Wormser Amtsgericht hatte den Geschäftsführer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem sollte er 3.000 Euro Schmerzensgeld an das mutmaßliche Opfer zahlen. Die Richterin hatte es als erwiesen angesehen, dass er versucht habe, in seinem Büro eine Putzfrau unter anderem zum Oralsex zu zwingen. Der Verurteilte hatte das bestritten, so der SWR.