Do., 03. April 2014, 13:38 Uhr
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms ist das Füttern von Tauben, Enten und Wasservögeln untersagt
Tauben füttern verboten
Aus aktuellem Anlass weist die Ordnungsbehörde der Stadt Worms darauf hin, dass das Füttern von Tauben, Enten und Wasservögeln nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms (§ 2 Absatz 1 Nummer 8) auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten ist. Wer diese Vögel dennoch füttert, handelt ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro geahndet wird.
Nicht neu, aber oft missachtet
Dieses Fütterungsverbot ist nicht neu, wird aber nicht immer eingehalten. Gerade Speisereste werden gerne an Tauben und Enten verfüttert – für die Tiere oft mit schlimmen Folgen. Bei nicht artgerechte Fütterung drohen Mangelernährung, hohe Anfälligkeit für Krankheiten und Parasiten sowie ungewollte Überpopulation.
Füttern schadet jedoch nicht nur den Tieren selbst, sondern auch der Stadt. Insbesondere durch Taubenkot werden Gebäude, Fassaden und Plätze stark verunreinigt, was hohe Reinigungskosten zur Folge hat.
Artgerechtes Leben gewährleisten
Aus diesen Gründen ist das Fütterungsverbot in die Gefahrenabwehrverordnung aufgenommen worden. Die beste Methode, das ökologische Gleichgewicht wiederherzustellen und den Vögeln zu einem artgerechten Leben zu verhelfen sowie die Verunreinigungen im Stadtgebiet durch Taubenkot einzudämmen, ist ein Fütterungsverzicht.
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Worms kann im Internet unter www.worms.de eingesehen werden.