Do., 01. Dezember 2022, 15:13 Uhr
Vor wenigen Tagen sind politische Kompromisse zum Bürgergeld erzielt worden. Die Jobcenter in Rheinhessen erreichen hierzu wiederkehrende Fragen, die hier aufgriffen werden sollen.
Die Telefone in den Jobcentern stehen nicht still; einige Fragen zum neuen Bürgergeld werden dabei fortlaufend gestellt und teilweise gibt es auch eine Desinformation.
Die wichtigste Klarstellung ist die, dass niemand, der bislang im Bezug der Leistung steht, zum Januar einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen muss; die erhöhten Sätze werden automatisch angepasst und ausbezahlt. Auch wer an einem Kurs oder einem Coaching teilnimmt, hat keinerlei Einschränkungen zu erwarten und kann einfach weiter teilnehmen.
Auf der Startseite der Homepage der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/ erhält man einen direkten Zugang zur Lexikonseite, auf der viele Fragen direkt beantwortet werden: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld Hier kann man beispielsweise auch ersehen, was am 1. Juli zusätzlich eingeführt wird.
Wer überlegt, aufgrund hoher Heizkostenabschläge oder Nachzahlungsforderungen, Arbeitslosengeld II zu beantragen, sollte wissen, dass die Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen des Jobcenters auch weiterhin die Hilfebedürftigkeit ist. Entgegen von Meldungen einiger Medien bedeutet das, dass ein Antrag gestellt werden muss und nicht einfach nur Rechnungen eingereicht werden können. Außerdem werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der sogenannten Bedarfsgemeinschaft (also Antragsteller/Antragstellerin und ggf. Partner/Partnerin sowie Kinder im gemeinsamen Haushalt) geprüft. Dem Antrag müssen also Nachweise über jegliche Einkünfte aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (z.B. Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen) sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate beigefügt werden.
Außerdem sind Angaben zu allen Vermögenswerten erforderlich.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Je schneller alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, desto eher kann über den Antrag entschieden werden. Die Jobcenter bitten um Verständnis, dass bei hohen Antragsaufkommens dennoch eine gewisse Bearbeitungszeit zu erwarten ist.
Alternativ gibt es im Januar auch Veränderungen beim Wohngeld. Nähere Informationen kann man zu gegebener Zeit über die kommunalen Stellen erfahren.