NABU kritisiert: Silolagerung kann Grundwasser gefährden und beeinträchtigt Landschaftsbild
Ufo in Herrnsheim gelandet
Der NABU kritisiert, dass diese Silo-Lagerung in Herrnsheim gegen geltende Vorgaben verstößt.
Beeindruckt zeigt sich der NABU Worms-Wonnegau, was im Lachgrabental in der Gemarkung Herrnsheim zu sehen ist und mit etwas Fantasie für ein riesengroßes weißes Ufo gehalten werden könnte. Tatsächlich handelt es sich um eine knapp 3.000 Quadratmeter umfassende Maissilage, abgedeckt mit einer weithin sichtbaren Folie. Mit diesem Material werden Biogasanlagen beliefert.
„Die Lagerstätte hat dort nichts verloren und ist mit mehr als fünf Metern Höhe deutlich über dem zulässigen Maximum“, stört sich NABU-Vorsitzender Bösl an der Optik, denn das Lachgrabental ist Teil eines Landschaftsschutzgebietes.
NABU fordert Eingreifen der Naturschutzbehörde
Noch gravierender ist laut NABU die Gefahr, die dem Grundwasser durch das Auslaufen von sogenannten Silagesickersäften droht. „Solche Silagen dürfen deshalb in der freien Landschaft nicht gelagert werden, das verbietet die Anlagenverordnung“, fordert Bösl ein Eingreifen der zuständigen Naturschutzbehörde. Um eine nachteilige Veränderung des Grundwassers oder des Bodens zu verhindern, gibt es nämlich entsprechende Verordnungen. Demzufolge darf das Material nur auf wasserundurchlässigen Siloplatten nebst Silagesickersaftbehälter gelagert werden. Beides ist laut NABU dort nicht vorhanden.
Das Gebiet ist laut NABU besonders schützenswert und sensibel. Allerdings mittlerweile durch Störungen beeinträchtigt. „Das zeigt sich nun auch am Beispiel dieser illegalen Lagerstätte“, so Bösl. Mit guter landwirtschaftlicher Praxis habe dies nichts zu tun. Ferner wies er abschließend zudem kritisch auf weitere Störungen hin, welche ihm zufolge aus einer völlig überflüssigen Wegeerschließung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) resultieren. Bei einer Flurbereinigung ließ das DLR in der Vergangenheit einen neuen Weg asphaltieren.