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  • Mi., 31. Juli 2013, 11:53 Uhr
    Eigentümerinformation über Baugebiet „Ostpreußenstraße" / Übertragung auf einen privaten Erschließungsträger

    Umlegungsstelle klärt über Baulandumlegung auf

    Wie bereits berichtet, sollen in der „Ostpreußensiedlung“ in Worms-Weinsheim weitere Bauplätze ausgewiesen werden. Ziel ist es, die großen, meist als Gärten genutzten Grundstücke der Anlieger zu teilen und somit weitere Flächen zu schaffen.

    Die Planungen sind inzwischen weiter fortgeschritten: Nun hatte die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer in die Ortsverwaltung in Weinsheim eingeladen, um über die Realisierung des Bebauungsplanes WEI 5 'Ostpreußen- und Schlesienstraße' durch ein Bodenordnungsverfahren zu informieren.

    Henning Stramm, Leiter der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, erläuterte den Eigentümern den Ablauf sowie die Grundlagen und Vorteile eines gesetzlich geregelten amtlichen Baulandumlegungsverfahrens, wie es für den Teilbereich der Ostpreußenstraße durchgeführt wird.

    Im Rahmen des Baulandumlegungsverfahrens erhalten die Grundstückseigentümer bebauungsfähige, neu zugeschnittene und vermessene Grundstücke, die nach Abschluss des Verfahrens im Grundbuch eingetragen werden. Die Verteilung der Bauplätze erfolgt im Verhältnis der Werte der alten Grundstücke zueinander. Anhand eines Beispielgrundstückes und Grundstückswerten, die in diesem Umlegungsverfahren gegebenenfalls zum Tragen kommen, zeigte Stramm die mit der Bodenordnungsmaßnahme verbundenen Kosten auf, die unabhängig von den entstehenden Erschließungskosten in dem Neubaugebiet anfallen.

    Die Eigentümer wurden außerdem über den weiteren zeitlichen Ablauf der Baulandumlegung informiert. Nach der formellen Einleitung des Verfahrens durch den Umlegungsausschuss der Stadt Worms führt die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses mit jedem Eigentümer persönliche Erörterungsgespräche, in denen alle anstehenden Fragen und Wünsche zur Bauplatzzuteilung im Einzelnen diskutiert werden.

    Die für eine Bebauung der Bauplätze notwendigen Erschließungsarbeiten werden durch einen Erschließungsvertrag von der Stadt Worms auf einen privaten Erschließungsträger übertragen.

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