Mi., 29. April 2020, 11:11 Uhr
KREIS ALZEY-WORMS: Erste Anträge für Pflanzjahr 2021 einreichen
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen ab 2021 können vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Ein weiterer Antragszeitraum wird vom 1. bis 30. September 2020 angeboten.
Wie das Referat Landwirtschaft mitteilt, müssen alle Flächen beantragt werden, die im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.
Dies gelte auch für die Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Mit den beiden Antragsterminen werde den Antragstellern entgegengekommen: „Der frühe Termin ist für die Flächen gedacht, die sicher nach der Ernte 2020 gerodet werden sollen. Der Versand der Bescheide, die eine Rodung genehmigen, erfolgt dann voraussichtlich im September 2020.“
Keine Veränderungen
Flurstücke, bei denen erst später entschieden werde, dass diese gerodet werden sollen, könnten dann im zweiten Antragsverfahren beantragt werden: „Der Rodungsbescheid hierzu ergeht dann jedoch erst Anfang Dezember. Bis zum Zugang des Rodungsbescheides dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden“, so das Referat Landwirtschaft. „Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die seinerzeit beantragten Rebflächen bislang noch nicht gerodet wurden. Diese Flurstücke müssten erneut beantragt werden.
Auch derzeit unbestockte Flächen (unbestockte Rebflächen sowie Ackerflächen) sind zu melden, welche mit Umwandlungsrechten und Genehmigungen auf Wiederbepflanzungen neu bestockt werden sollen.“ Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolge die Antragstellung Teil 2. Hier könnten allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Online-Antrag
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen (
wip.lwk-rlp.de). Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann dieser kurzfristig bei der Landwirtschaftskammer beantragt werden.
Die Antragsformulare in Papierform und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey –Worms per E-Mail an
Landwirtschaft@kreis-alzey-worms.de oder telefonisch unter d 06731/408-7071 oder 408-7072 und 408-7074 für Informationen zur Verfügung.