MDL JENS GUTH (SPD) und AK-Umwelt: „Lange überfälliger Schritt in die richtige Richtung“ / Umweltdetektiv gefordert
„Umweltdelikte werden deutlich teurer“
Ungläubiges Staunen über einen Müllberg von offensichtlichem Renovierungs- und Bauschutt auf der Kisselswiese: (von links) Jens Guth, Patricia Sonek und Markus Trapp.
Wer Kaugummis auf die Straße spuckt, Sperrmüll ohne Genehmigung abstellt oder Bauschutt auf einem Feldweg ablässt, der muss in Zukunft deutlich tiefer in die Tasche greifen. Diese und viele weitere Umweltdelikte werden seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges zum Umweltschutz der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Dezember 2020 deutlich härter bestraft, so MdL Jens Guth und der AK Umwelt der SPD-Stadtratsfraktion beim Ortstermin am Rhein.
Bauschutt, alte Autoreifen oder Sperrmüll in den Weinbergen
Regelmäßig ist zu beobachten, dass inmitten der Weinberge Bauschutt, alte Autoreifen oder Sperrmüll rücksichtslos abgelegt werden. Damit wird nicht nur das Bild der Landschaft beeinträchtigt, es ist auch sehr aufwändig den Sondermüll wieder zu entsorgen. Ordnungswidrigkeiten wie diese werden ab sofort mit bis zu 3000 Euro bestraft, dabei ist die Menge des Mülls für die Höhe der Geldbuße ausschlaggebend. Auch wer beim Picknick am Rhein Lebensmittelreste oder Glasflaschen und -scherben zurücklässt, wird dafür nun mit bis zu 250 Euro belangt. Durch die strengeren Maßnahmen könnten potentielle Umweltsünder in Zukunft abgeschreckt werden und die Straßen der Stadt könnten beispielsweise weniger von Zigarettenkippen befallen sein, freuen sich Patricia Sonek und Markus Trapp vom SPD-Arbeitskreis Umwelt. Um stärker davor abzuschrecken wird ein solches Vergehen ab sofort mit bis zu 250 Euro bestraft, dazu zählen auch weitere Gegenstände des Hausmülls wie Zigarettenschachteln, Taschentücher oder Lebensmittelreste.
Schutz von Lebewesen verstärkt angehen
Doch nicht nur die regelkonforme Entsorgung von Müll, sondern auch der Schutz von Lebewesen wird durch den neuen Bußgeldkatalog verstärkt angegangen, freuen sich die AK-Umwelt-Akteure Sonek und Trapp. Dabei wird auch das mutwillige Beunruhigen oder Verletzen von Lebewesen in der Natur sowie das Zerstören derer Zufluchtsstätten nun mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro maßgeregelt. Ein weiterer Punkt des neuen Bußgeldkatalogs ist der Bereich des Gewässerschutzes. Hierbei wird zum Beispiel das unbefugte Einleiten von Flüssigkeiten in Gewässer oder das Grundwasser in kleinen Mengen bereits mit bis zu 5.000 Euro bestraft. Aber auch wer ohne Mitführung des Fischerscheins beim Fischen erwischt wird, muss nun mit einer Strafe von 500 Euro rechnen.
„Es freut mich, dass wir mit dem neuen Bußgeldkatalog nun deutlich härter gegen Umweltdelikte vorgehen können“, so Jens Guth. „Wir begrüßen diese verstärkten Maßnahmen zum Schutz der Wormser Naturräume und sehen dies als einen gezielten lange überfälligen Schritt gegen vorsätzliche Umweltverschmutzung“, ergänzen Patricia Sonek und Markus Trapp. „Wir werden deshalb einen Antrag zum Thema in den Stadtrat einbringen und die Stadt auffordern, das Amt eines Umweltdetektivs einzuführen, der künftig auch für die Umsetzung der Sanktionen sorgen wird.“