Do., 20. August 2020, 11:50 Uhr
Gedenkstätte KZ Osthofen: Verschmutzung und Gefährdung des Außengeländes
"Unerträglich"
Im Rahmen eines Ortstermins sind Vertreter der Verbandsgemeinde Wonnegau, der Stadt Osthofen, der Polizeiinspektion Worms und der Landeszentrale für politische Bildung in der Gedenkstätte KZ Osthofen zusammengekommen.
Die Gedenkstätte beklagt einen in letzter Zeit zunehmenden Anstieg von Verhaltensweisen von einzelnen, benachbarten Bürgern, die die Achtung vor der Würde des Ortes vermissen lassen. Am Vorplatz vor dem ehemaligen KZ, wo Menschen von der NS-Diktatur willkürlich inhaftiert, gefoltert und gedemütigt wurden, hinterlassen Anwohner aus einzelnen Schrebergärten und deren Gäste nach nächtlichen Gelagen bewusst zerschmetterte Glasflaschen, Verpackungen, Essensreste und Müll jeglicher Art.
Ernste Gefährdung
Auch die nicht beseitigten Hinterlassenschaften von Hunden, die von ihren Besitzern extra aus der Umgebung zur Wiese vor der Gedenkstätte ausgeführt werden, nehmen zu. Mitarbeiter der Gedenkstätte sind regelmäßig damit beschäftigt, diesen Unrat zu beseitigen.
Weiterhin werden die Parkplätze der Gedenkstätte oft missbräuchlich genutzt und verunreinigt. Überdies melden Besucher und Guides der Gedenkstätte das Durchrasen von Auto- oder Quadfahrern mit über 50 km/h, was eine ernste Gefährdung darstellt.
Maßnahmen ergreifen
Die Vertreter des Ordnungsamtes, der Stadt, der Polizei und der Gedenkstätte waren sich einig, dass es so nicht weiter gehen kann und dass man gemeinsam Maßnahmen ergreifen will, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.
Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass die Grünflächen vor der Gedenkstätte Teil der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen sind und dass ein Benutzen für private Feiern, das Befahren und das Parken mit Fahrzeugen jeglicher Art nicht gestattet ist. Den Hinweisen derMitarbeiter der Gedenkstätte ist Folge zu leisten.
Anzeige erstatten
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu der Gedenkstätte ausnahmslos für Anlieger, sowie für Bedienstete und Besucher der Gedenkstätte gestattet ist. Die Gedenkstättenleitung behält sich vor, bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen diese Regeln, Anzeige zu erstatten.
Dazu gehört auch die Ein- und Ausfahrt zur Gedenkstätte, sowie behinderndes Parken auf der Straße zu den Gedenkstättenparkplätzen. Die Gedenkstätte wird sich auch mit der zuständigen Verwaltung bei der Deutschen Bahn AG in Verbindung setzen und diese auf die untragbaren Entwicklungen hinweisen.