LKA-RP: Mainz (ots) - Wer an Wochenenden, Feiertagen oder in Notsituationen einen
Handwerkernotdienst benötigt, läuft schnell Gefahr, abgezockt zu werden.
Vorsicht ist bei Suchergebnissen aus dem Internet und 0800-Telefonnummern geboten. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps zum Vorbeugen.
Ein Rohrbruch in der Wohnung, ein von innen steckender Schlüssel in der zugefallenen Tür oder ein Wespennest auf dem Balkon - und das meistens auch noch am späten Abend oder am Wochenende: Dann muss schnell Hilfe her. Doch bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht geboten, denn unseriöse Anbieter schlagen beim Preis ordentlich drauf. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann und worauf bei der Auswahl des Handwerkers zu achten ist.
Fälle aus der Beratung
Frau P. musste einen Rohrreinigungsdienst beauftragen. Im Internet stieß sie auf
eine Anzeige, die damit warb, keine An- und Abfahrt zu berechnen. Der Handwerker
kam umgehend und veranschlagte nach einem kurzen Blick auf die Verstopfung einen
Barpreis von rund 800 Euro. Auf ihren Einwand, nicht so viel Bargeld im Haus zu
haben, erwiderte dieser, er würde warten, bis sie das Geld bei der Bank besorgt
hätte. Eingeschüchtert durch die Drohung des Handwerkers, dass sie keinen
anderen Klempner in so kurzer Zeit finden würde, ließ Frau P. die Arbeit
ausführen und zahlte letztlich 518 Euro in bar.
Frau W. musste einen Schlüsseldienst kommen lassen, weil die Tür hinter ihr ins
Schloss gefallen war und der Schlüssel von innen steckte. Trotz Ersatzschlüssel
konnte sie ihre Tür nicht aufschließen. Während des Anrufs beim Notdienst
versuchte sie erfolglos einige Eckpunkte vorab zu klären. Ihre Fragen wurden
ignoriert und sofort ihre Adressdaten abgefragt. Die Frage nach den
voraussichtlichen Kosten konnte sie gar nicht mehr stellen, weil das Telefonat
schnell beendet wurde. Am Abend erschien ein Mitarbeiter, der direkt 260 Euro
per Sofortüberweisung verlangte, weil er sonst gar nicht erst mit der Türöffnung
anfangen würde. Die Verbraucherin hatte keine wärmende Jacke und wusste so sich
nicht anders zu helfen, als der Aufforderung nachzukommen. Nach Durchsicht der
ausgestellten Rechnung stellte sie fest, dass der Arbeiter die Uhrzeit falsch
angegeben und einen Nachtaufschlag von 70 Euro berechnet hatte.
"Immer wieder versuchen unseriöse Notdienste, die in Hektik und eine gewisse
Hilflosigkeit geratenen Menschen skrupellos abzuzocken", so Kaiser. "Vor allem
an Wochenenden und Feiertagen verlangen sie oft bis zu mehrere Tausend Euro von
ihren gestressten Kunden." Wer sich präventiv nach ortsansässigen Firmen
umschaut und diese für den Ernstfall griffbereit hat, kann sich solche bösen
Überraschungen ersparen. Auf keinen Fall sollte vorschnell ein Anbieter aus dem
Internet beauftragt werden. Vorsicht ist auch bei 0800er Rufnummern geboten.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps,
um im Notfall nicht an einen unseriösen Notdienst zu geraten:
- Absichern gegen Aussperren
Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder vertrauenswürdigen
Nachbarn zu deponieren. Das schafft Sicherheit. Bestenfalls wohnen die Hüter des
Schlüssels in der Nähe und sind häufig zu Hause oder gut zu erreichen.
- Seriösen Notdienst suchen
Vorbeugend ist die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am
Wohnort hilfreich. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten
zu transparenten Preisen an, sollte die Nummer notiert werden. Im Handy
gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor der Tür ist
die Rufnummer im Ernstfall immer griffbereit.
- Kosten am Telefon klären
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales
Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, woher
der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht,
zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine
längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung
gestrichen werden. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle
Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält. Wenn
möglich, sollte man zum Telefonat einen Zeugen hinzuziehen und auf laut stellen.
- Rechnung nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde Nur wenn die einzeln
aufgeführten Positionen und die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar
sind, sollte ein vorgelegtes Formular unterzeichnet werden. Bei Einwänden oder
Ungereimtheiten sollte nichts quittiert werden.
- Eine gültige Rechnung verlangen
Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die
Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung
mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.
- Nur zahlen, was vereinbart wurde
Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die
einzelnen Posten wichtig. Zu prüfen ist, ob die aufgeführten Leistungen auch
ausgeführt wurden. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Positionen zu
akzeptieren. In einer Rechnung kann man vor dem Unterschreiben ggfls. Passagen
streichen bzw. auch Text hinzufügen, beispielsweise "am Telefon vereinbart war
ein Betrag von xxx Euro." Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung
bestehen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem
Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.
- Selbstsicher und bestimmt auftreten
Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten
Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können.
Denn: Nötigung ist strafbar.
Weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker oder https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-falschen-handwerkern/
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