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  • Mi., 08. September 2021, 11:23 Uhr
    ABZOCKE: Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum Schutz

    Unseriöse Notdienste






    LKA-RP:   Mainz (ots) - Wer an Wochenenden, Feiertagen oder in Notsituationen einen
    Handwerkernotdienst benötigt, läuft schnell Gefahr, abgezockt zu werden.
    Vorsicht ist bei Suchergebnissen aus dem Internet und 0800-Telefonnummern geboten. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps zum Vorbeugen.

    Ein Rohrbruch in der Wohnung, ein von innen steckender Schlüssel in der zugefallenen Tür oder ein Wespennest auf dem Balkon - und das meistens auch noch am späten Abend oder am Wochenende: Dann muss schnell Hilfe her. Doch bei der Auswahl des Notdienstes ist Vorsicht geboten, denn unseriöse Anbieter schlagen beim Preis ordentlich drauf. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor Abzocke schützen kann und worauf bei der Auswahl des Handwerkers zu achten ist.

    Fälle aus der Beratung

    Frau P. musste einen Rohrreinigungsdienst beauftragen. Im Internet stieß sie auf
    eine Anzeige, die damit warb, keine An- und Abfahrt zu berechnen. Der Handwerker
    kam umgehend und veranschlagte nach einem kurzen Blick auf die Verstopfung einen
    Barpreis von rund 800 Euro. Auf ihren Einwand, nicht so viel Bargeld im Haus zu
    haben, erwiderte dieser, er würde warten, bis sie das Geld bei der Bank besorgt
    hätte. Eingeschüchtert durch die Drohung des Handwerkers, dass sie keinen
    anderen Klempner in so kurzer Zeit finden würde, ließ Frau P. die Arbeit
    ausführen und zahlte letztlich 518 Euro in bar.

    Frau W. musste einen Schlüsseldienst kommen lassen, weil die Tür hinter ihr ins
    Schloss gefallen war und der Schlüssel von innen steckte. Trotz Ersatzschlüssel
    konnte sie ihre Tür nicht aufschließen. Während des Anrufs beim Notdienst
    versuchte sie erfolglos einige Eckpunkte vorab zu klären. Ihre Fragen wurden
    ignoriert und sofort ihre Adressdaten abgefragt. Die Frage nach den
    voraussichtlichen Kosten konnte sie gar nicht mehr stellen, weil das Telefonat
    schnell beendet wurde. Am Abend erschien ein Mitarbeiter, der direkt 260 Euro
    per Sofortüberweisung verlangte, weil er sonst gar nicht erst mit der Türöffnung
    anfangen würde. Die Verbraucherin hatte keine wärmende Jacke und wusste so sich
    nicht anders zu helfen, als der Aufforderung nachzukommen. Nach Durchsicht der
    ausgestellten Rechnung stellte sie fest, dass der Arbeiter die Uhrzeit falsch
    angegeben und einen Nachtaufschlag von 70 Euro berechnet hatte.

    "Immer wieder versuchen unseriöse Notdienste, die in Hektik und eine gewisse
    Hilflosigkeit geratenen Menschen skrupellos abzuzocken", so Kaiser. "Vor allem
    an Wochenenden und Feiertagen verlangen sie oft bis zu mehrere Tausend Euro von
    ihren gestressten Kunden." Wer sich präventiv nach ortsansässigen Firmen
    umschaut und diese für den Ernstfall griffbereit hat, kann sich solche bösen
    Überraschungen ersparen. Auf keinen Fall sollte vorschnell ein Anbieter aus dem
    Internet beauftragt werden. Vorsicht ist auch bei 0800er Rufnummern geboten.

    Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps,
    um im Notfall nicht an einen unseriösen Notdienst zu geraten:

      - Absichern gegen Aussperren

    Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei Freunden oder vertrauenswürdigen
    Nachbarn zu deponieren. Das schafft Sicherheit. Bestenfalls wohnen die Hüter des
    Schlüssels in der Nähe und sind häufig zu Hause oder gut zu erreichen.

      - Seriösen Notdienst suchen

    Vorbeugend ist die vorsorgliche Recherche nach einem seriösen Anbieter am
    Wohnort hilfreich. Bietet er Dienstleistungen auch außerhalb der Geschäftszeiten
    zu transparenten Preisen an, sollte die Nummer notiert werden. Im Handy
    gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und unter der Fußmatte vor der Tür ist
    die Rufnummer im Ernstfall immer griffbereit.

      - Kosten am Telefon klären

    Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales
    Unternehmen. Deshalb ist gleich beim ersten Anruf die Frage entscheidend, woher
    der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl erreicht,
    zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine
    längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung
    gestrichen werden. Die beste Lösung ist ein verbindlicher Komplettpreis für alle
    Arbeiten, der auch Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält. Wenn
    möglich, sollte man zum Telefonat einen Zeugen hinzuziehen und auf laut stellen.

    - Rechnung nur unterschreiben, wenn alles verstanden wurde Nur wenn die einzeln
    aufgeführten Positionen und die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar
    sind, sollte ein vorgelegtes Formular unterzeichnet werden. Bei Einwänden oder
    Ungereimtheiten sollte nichts quittiert werden.

      - Eine gültige Rechnung verlangen

    Eine rechtskonforme Rechnung enthält die Firmenangabe, die Steuer- und die
    Rechnungsnummer. Die Rechnung muss nicht sofort beglichen werden. Die Drohung
    mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

      - Nur zahlen, was vereinbart wurde

    Vor der Unterschrift unter eine Rechnung ist ein kritischer Blick auf die
    einzelnen Posten wichtig. Zu prüfen ist, ob die aufgeführten Leistungen auch
    ausgeführt wurden. Niemand ist gezwungen, nicht vereinbarte Positionen zu
    akzeptieren. In einer Rechnung kann man vor dem Unterschreiben ggfls. Passagen
    streichen bzw. auch Text hinzufügen, beispielsweise "am Telefon vereinbart war
    ein Betrag von xxx Euro." Dienstleister können nur dann auf eine Barzahlung
    bestehen, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde. Eine Fahrt mit dem
    Monteur zum nächsten Geldautomaten ist nicht zu empfehlen.

      - Selbstsicher und bestimmt auftreten

    Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten
    Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können.
    Denn: Nötigung ist strafbar.

    Weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker oder https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-falschen-handwerkern/

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