
Der nördliche Autobahnzubringer zwischen der B 9 und dem Kreisel in Mörstadt ist nach Bauarbeiten wieder freigegeben. Dabei wurde auch überraschend eine Betonwand zwischen den beiden Fahrbahnen installiert, die bei den Naturschutzverbänden auf Kritik stößt. Mit einer gemeinsamen Pressemitteilung wenden sich NABU, BUND, GNOR und POLLCHIA an die Öffentlichkeit.
„Durch den Bau der Straße wurde damals bereits die Landschaft zerschnitten“, so Matthias Bösl vom NABU Worms-Wonnegau, „nun ist auf 3.000 Meter Länge ohne Genehmigung der Naturschutzbehörden zusätzlich eine Barriere gebaut worden“. Diese Betonwand ohne Durchlässe sei ein unüberwindbares Hindernis für nachtaktive Arten wie Igel, Rehe und Kaninchen. Es sei zu befürchten, dass die Tiere bei Dunkelheit orientierungslos an der Barriere entlang rennen und überfahren werden, so wie das bereits auf der B 9 zwischen Guntersblum und Oppenheim der Fall war. Es könne kein Wildwechsel zwischen dem Lachgrabental und den nördlich davon gelegenen Weinbergen stattfinden. Die Tierwelt hätte es eh schon schwer, in der Landschaft zu überleben, nun komme eine weitere Einschränkung hinzu.
„Es ist unfassbar, dass vom Landesbetrieb Mobilität solch eine naturschädliche Maßnahme durchgeführt wird, wo man doch an der B 9 bei Guntersblum die gleichen Fehler gemacht hat. Auch dort ist eine unüberwindbare Barriere zwischen Straße und Bahnlinie gebaut worden“, so Dieter Arnold vom BUND.
Die Verbände fordern durch nachträgliche Baumaßnahmen Durchlässe zu schaffen oder Grünbrücken zu bauen. „Wenn die Maßnahme Geld kostet, ist es ein Problem des LBM, der in schöner Regelmäßigkeit die Naturschutzbehörden nicht im Vorfeld einbezieht“, kritisiert Bösl und bezieht sich auf andere Verfahren, bei denen der LBM in der Vergangenheit Belange des Naturschutzes missachtet hat. So habe der LBM beim Ausbau der L 425 zwischen Westhofen und Dittelsheim-Heßloch auf völlig veraltete Planunterlagen zurückgegriffen und bei den Baumaßnahmen streng geschützte Pflanzenbestände zerstört. Auch bei den Arbeiten am Zubringer sind jüngst im Bereich östlich der Auffahrt in Abenheim Gehölzrodungen durchgeführt worden, ohne dass dies ordnungsgemäß beantragt wurde.
Zunächst, so die Verbände, sei für den Eingriff ein Fachbeitrag Naturschutz und ein Fachbeitrag Artenschutz zu erstellen. Wenn dann der Eingriff ermittelt und bewertet sei, müssten sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen festlegt werden.
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