Fr., 30. September 2022, 14:19 Uhr
KLINIKUM WORMS: Rheinland-Pfalz mit abweichender Regelung für Zugang zu Krankenhäusern
Update Besucherregelung zum 1. Oktober 2022
Das Land Rheinland-Pfalz hat bezüglich des ab dem 1. Oktober neu in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetztes in seiner heute veröffentlichten vierunddreißigsten Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz einige vom Bund abweichende Regelungen getroffen. Dies beinhaltet auch den Zugang zu Krankenhäusern, für den folgende Regelung gilt.
Besuche im Krankenhaus und somit auch im Klinikum Worms sind ab dem 1. Oktober 2022 nur noch mit Vorlage eines Antigen-Schnelltests einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Von der Nachweispflicht sind asymptomatische Personen ausgenommen, die über einen Impfnachweis (3-mal geimpft oder 2-mal geimpft und 1-mal genesen) oder einen Genesenennachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verfügen.
Die bisherigen Besuchsregelungen bleiben unverändert: Krankenbesuche sind während der gesamten Besuchszeit von 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr möglich. Zusätzlich gilt nach wie vor: ein Besucher pro Tag und Patient. Auch gilt im gesamten Klinikgebäude weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.