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  • Fr., 14. Mai 2021, 08:00 Uhr
    Helferkreis Asyl Worms: Rechtwidrige Leistungskürzungen bei geduldeten Flüchtlinge sollen aufgehoben werden

    Verein bietet seine Hilfe an

    Das Sozialamt Worms hat laut einer Pressemitteilung vom Helferkreis Asyl Worms e.V. 2020 die monatlichen Asylbewerberleistungen an zahlreiche geduldete Flüchtlinge auf 167 Euro und 2021 Asylbewerberleistungen auf 173 Euro mit der Begründung gekürzt, dass die Betroffenen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung nach Aussagen der Ausländerbehörde nicht nachgekommen seien. Ob diese Begründung stichhaltig ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sei laut des Helferkreises „in diesem Kontext unerheblich“.

    Laut dem Helferkreis Asyl Worms e.V. sei Fakt, dass die Mitarbeiter des Sozialamtes einen „gravierenden Fehler“ gemacht hätten und vom Sozialgericht Mainz in einem Schreiben vom 20. April 2021 belehrt worden seien. Aus dem Inhalt: „Ein Verwaltungsakt, der eine Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG enthält, ohne diese nach §14, Abs. AsylbLG zu befristen, ist rechtswidrig.“

    Überprüfungsantrag eingereicht
    Einige Geduldete hätten einen Überprüfungsantrag eingereicht und teilweise Nachzahlungen im vierstelligen Bereich erhalten. Der Helferkreis Asyl Worms e.V. habe sich laut der Pressemitteilung am 3. Mai an die zuständige Abteilungsleitung des Sozialamtes gewandt und vorgeschlagen, „von Amts wegen“ alle Kürzungsbescheide zu überprüfen, gegebenenfalls Nachzahlungen zu veranlassen oder die Betroffenen auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Überprüfungsantrag zu stellen.

    Eine Antwort habe daraufhin nicht gegeben. Da dem Helferkreis Asyl Worms e.V. nicht bekannt sei, wer von der rechtswidrigen Leistungskürzung ebenfalls betroffen sein könnte, möchte er auf diesem Weg geduldete Flüchtlinge informieren und seine Unterstützung beim Abfassen von Überprüfungsanträgen anbieten. 

    Bei Bedarf wolle der ehrenamtliche Verein auch den Kontakt zu Fachanwälten für Sozialrecht vermitteln. Prozesskostenhilfe für ein Verfahren beim Sozialgericht Mainz könne laut des Helferkreises ebenfalls mit Unterstützung der ehrenamtlichen Initiative beantragt werden. Betroffene können unter der Telefon 0157/5032871 oder per E-mail: cafeinter@asylworms.de einen Beratungstermin anfragen.

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