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  • So., 14. Dezember 2014, 16:10 Uhr
    CDU-Wiesoppenheim warnt vor Ungleichbehandlung / Union fordert mehr Einbezug der Bürger bei Fragen zum Flächennutzungsplan / Veranstaltung zum Informationsaustausch im Januar geplant

    „Verhinderte Beschlussfassung durch Ortsvorsteher benachteiligt Wiesoppenheim“

     Der Vorsitzende der CDU Wiesoppenheim, Peter Rißberger, ärgert sich darüber, dass Ortsvorsteher Karlheinz Henkes (SPD) in der jüngsten Sondersitzung des Ortsbeirats einen Beschluss über den Flächennutzungsplan 2030 verhindert hat. Rißberger beruft sich dabei auf ein Schreiben der Verwaltung vom 21. November.

    In diesem werden die Ortsvorsteher der betroffenen Gemarkungen des Flächennutzungsplans ausdrücklich zu einer Beschlussfassung aufgefordert. Henkes hatte die Ortsbeiratssitzung aber kurzerhand beendet, um nicht beschließen lassen zu müssen. Vorausgegangen war ein Änderungsantrag der CDU. Diese hatte vorgeschlagen, anstelle des ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehenen Gebiets WIE 12A (Nähe Stefan Zweig Straße) zwei andere Gebiete zu entwickeln: die östliche Verlängerung des Unterwiesenweges und das Areal südlich des Ortseingangs Theodor Storm Straße, was jedoch mit sechs zu sechs Stimmen abgelehnt worden war.

    „Henkes hat die Sitzung abgebrochen, weil er befürchten musste, dass nun auch der Flächennutzungsplan insgesamt abgelehnt wird“, erklärt Rißberger. Diese Vorgehensweise, in diesem Fall keinen Beschluss zu fassen, sei von der Gemeindeordnung her zwar nicht verboten – vorgeschrieben sei lediglich eine Information des Ortsbeirats über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans - Rißberger sieht aber in diesem besonderen Fall eine Ungerechtigkeit: „Die anderen Ortsbeiräte von betroffenen Vororten dürften nämlich sehr wohl über den Flächennutzungsplan beschließen, so wie dies von der Verwaltung ja auch ausdrücklich gewünscht wird“, argumentiert er und folgert: „Dem Ortsbeirat Wiesoppenheim die Entscheidung zu verweigern, ist gegenüber den anderen Ortsbeiräten eine Ungleichbehandlung. Das entspricht nicht unserm Verständnis von Demokratie“. Die Entwicklung Wiesoppenheims sei ein Anliegen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die CDU sehe es daher als „zwingend erforderlich an, dass die Bevölkerung in Wiesoppenheim besser informiert und stärker in die Entscheidungen einbezogen wird“. Die Union will nun selbst Abhilfe schaffen. „Die CDU-Ortsbeiratsfraktion wird im Januar einen Informationsaustausch organisieren“, kündigt Rißberger an.

    Wiesoppenheim als liebens- und lebenswerter Vorort
    „Unser Wiesoppenheim ist ein liebens- und lebenswerter Vorort. Neben der Entwicklung im Ortskern und der derzeitigen Bebauung, muss das Augenmerk daher auch auf einer weiteren angemessenen Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Baugebietes liegen“, erklärt der CDU-Chef. Die Union sieht diese Voraussetzungen allerdings nicht erfüllt für das im Flächennutzungsplan derzeit noch vorgesehene Gebiet WIE 12A (Nähe Stefan Zweig Straße). „Das Gebiet grenzt im Norden an die Landstraße 395 und im Westen an die Bundesautobahn A 61, so dass der von dort ausgehende Verkehrslärm die Entwicklung beeinträchtigt“, warnt Rißberger. Er sieht das Gebiet auch als abgeschnitten an gegenüber dem übrigen Vorort: „Eine Anbindung an das Dorfgebiet wird durch die mangelhafte Anbindung über den teilweise als Spielstraße ausgebauten Brückenweg und die schmale und in die Jahre gekommene Brücke über den Eisbach erschwert“.

    Außerdem sei die einspurig ausgebaute Verlängerung der Stefan-Zweig-Straße nördlich des Sportplatzes nicht für zusätzlichen Verkehr geeignet, so dass beide potentiellen Zufahrtsstraßen einem erhöhten Verkehrsaufkommen nicht gerecht würden.

    Die Christdemokraten empfehlen stattdessen die östliche Verlängerung des Unterwiesenweges und das Areal südlich des Ortseingangs Theodor Storm Straße (ehemals WIE 07). Rißberger: „Neben der ruhigeren Lage, der guten Einbindung dieser Flächen in das örtliche Leben, sowie der weitaus besseren Erschließung für den Verkehr runden diese Gebiete das Dorfgebiet ab und nutzen Flächen innerhalb der derzeitigen Ortslage“.

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