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  • Di., 29. Mai 2018, 11:17 Uhr
    Aus dem Polizeibericht: Aufmerksame Zeugen alarmieren Polizei

    Verstoß gegen das Waffengesetz

    Passanten alarmierten am gestrigen Montag, gegen 20.30 Uhr, die Polizei. Sie hatten am Rheinufer, Höhe Rhein-Kilometer 460, einen Mann beobachtet, der mit einem Gewehr samt Zielfernrohr Schießübungen veranstaltete. Die kurze Zeit später vor Ort eintreffende Funkstreife konnte den Schützen tatsächlich am Rheinufer ausfindig machen.

    Der 59-jährige, aus dem hessischen Rodgau stammende Mann, war gerade beim Angeln. Wie sich herausstellte, hatte er tatsächlich zuvor mehrfach geschossen und das Gewehr jetzt in seinem in der Nähe geparkten Auto verstaut. Neben diesem fanden die Beamten darin auch zwei Pistolen und einen Revolver. Bei allen Schusswaffen handelte es sich um Schreckschusswaffen, für deren Besitz ein Kleiner Waffenschein“ erforderlich ist. Diesen konnte der Mann auch vorweisen. Da er aber zu alle dem auch noch etwas getrunken hatte, nach Alkohol roch und zuvor in der Öffentlichkeit geschossen hatte, wurden sowohl der Waffenschein als auch sämtliche Waffen und Munition sichergestellt. Gegen den Mann wurde einen Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.

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