Mit dem neuen Service „Vertretung online“ gehen Arbeitsagenturen und Jobcenter den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Ab sofort können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der Bundesagentur (BA) auch digital für die von ihnen betreuten Personen wahrnehmen. Das Angebot richtet sich in ersten Schritt an Angehörige und private Vertrauenspersonen.
Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. „Für die Helfer ermöglichen wir so eine lückenlose und vor allem rechtssichere digitale Stellvertretung,“ so Heike Strack, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mainz.
Für gesetzliche Betreuer/Vormundschaften u.ä, ist das Online-Handeln aktuell noch nicht eingeführt, die Umsetzung hierzu aber bereits in der Planung.
Weitere Infos unter www.arbeitsagentur.de/online-vertretungen