LOCKDOWN: Betrieb soll trotz verschärften Corona-Regelungen so weit wie möglich aufrechterhalten werden
Verwaltung bleibt geöffnet
In Schulen entfällt vom 16. bis 18. Dezember die Anwesenheitspflicht für Schüler. Eltern sollten, wenn möglich, eine Betreuung zu Hause zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, gilt während der Betreuung in der Schule eine allgemeine Maskenpflicht. Diese schließt nun auch die Grundschulen mit ein. Ab dem 4. Januar entfällt für zwei Wochen jeglicher Präsenzunterricht an Schulen. Ausgenommen davon sind Abiturprüfungen und sonstige, nicht aufschiebbare Prüfungstermine. In Ausnahmefällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Der Unterricht erfolgt jedoch überwiegend digital.