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  • Di., 10. Februar 2015, 17:01 Uhr
    „Haus am Dom“: Die Mainzer Richter sehen die Nachbarschaftsrechte einer Anwohnerin durch das Bauprojekt der Gemeinden St. Martin und St. Peter nicht verletzt

    Verwaltungsgericht weist Widerspruch zurück

    Computeranimation des Architekturbüros Heidenreich & Springer aus Berlin.


    VON GERNOT KIRCH Der Widerspruch einer Anwohnerin gegen das „Haus am Dom“ ist bzw. war so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer jener Bürger, die gegen das Projekt sind. Am Dienstag verkündete das Verwaltungsgericht Mainz in dem Eilverfahren seinen Beschluss. Der Widerspruch der Anwohnerin, die 50 Meter von dem potentiellen Gemeindehaus entfernt wohnt, wurde dabei zurückgewiesen. In der Begründung des Gerichtes heißt es, dass die Baugenehmigung keine Nachbarrechte der Antragsteller verletze. Das „Haus am Dom“ mit geplantem Café und Buchladen entspreche, so die Richter, seiner Art nach der durch das Domareal, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Verwaltungsgebäude geprägten Umgebung. Es seien auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Nutzung des Gemeindehauses mit seinen Anlagen generell zu unzumutbaren Lärmimmissionen für das 50 Meter entfernt gelegene Wohnanwesen der Antragsteller führe. Eventuellen in dem gemischt genutzten Gebiet nicht mehr hinnehmbaren Belastungen könne im Einzelfall noch nachträglich durch behördliche Anordnungen begegnet werden, so das Verwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung abschließend.

    Bauarbeiten gehen weiter
    In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass die Bauarbeiten an der Baustelle weitergehen und die Baugenehmigung Betsand hat. Zunächst stehen dort nun die archäologischen Ausgrabungen an. Gegegnüber der Presse erklärte Dompropst Tobias Schäfer den weiteren Zeitplan: „Wenn die archäologischen Forschungen wie angekündigt zirka vier Monate beanspruchen, rechnen wir fest damit, dass wir zum Sommer hin mit den unmittelbaren Bauarbeiten beginnen können.“

    Stadtrechtsausschuss
    Allerdings handelt es sich bei dem Beschluss des Mainzer Verwaltungsgerichtes nur um den Beschluss im Eilverfahren. Jetzt bleibt das Hauptverfahren abzuwarten, das beim WormserStadtrechtsaussschuss verhandelt wird, allerdings ist tendenziell davon auszugehen, dass der Stadtrechtsausschuss den Widerspruch der Anwohnerin ebenfalls zurückweisen wird. Wobei dies nur Spekulation ist und man den endgültigen Beschluss abwarten muss.

    Erneuter Widerspruch?
    Gegen die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses kann dann ein erneuter Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden, doch bleibt abzuwarten, ob dies die Anwohnerin tun wird. Hintergrund hierbei ist, wie eine Sprecherin des Mainzer Gerichtes gegenüber dem NK erläuterte, dass mit größter Wahrscheinlichkeit ein Widerspruch im Hauptverfahren ebenso endet wie beim Eilverfahren, insoweit es keine grundlegenden, neuen Fakten und Erkenntnisse gibt. Der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vom Dienstag kommt daher eine wegweisende Bedeutung zu.

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