Mo., 30. Januar 2017, 11:26 Uhr
Softwareumstellung bei Finanzämtern / Rückstände bis Mitte des Jahres abgearbeitet
Verzögerung bei Grundsteuermessbescheiden
Aufgrund einer Softwareumstellung sind die Finanzämter derzeit nur eingeschränkt in der Lage, Grundsteuermessbescheide und damit Grundlagenbescheide für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zu erlassen. Deshalb können erforderliche Daten nicht in gewohnter Form verarbeitet werden, weshalb es zu Verzögerungen von bis zu acht Monaten kommen kann. Es wird bereits an einer Softwarelösung gearbeitet, sodass die Kommunen demnächst wieder zeitnah bedient werden können. Aktuell gehen die Finanzämter davon aus, dass die Rückstände spätestens Mitte des Jahres 2017 abgearbeitet sein werden.
Die Verwaltungen von Land und Kommunen bitten besonders diejenigen Bürger um Geduld, die 2016 ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft haben und aufgrund des Bearbeitungsrückstands noch für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten haben. Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid erfolgt nach Abarbeitung der Rückstände. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus dem Jahr 2017 wird erstattet.
Diese Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer, was bedeutet, dass der bisherige Eigentümer für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer bezahlt haben muss. Allerdings kann er den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen, sofern dies notariell im Kaufvertrag vereinbart wurde.