Nach der Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss vom Donnerstag zeichnet zur Sicherheit der Fahrgäste die Rheinpfalzbus weiter auf
Videokameras bleiben in den Bussen
Die Videokameras sorgen nach Einschätzung vieler Experten für mehr Sicherheit in den Fahrzeugen, denn der Täter muss befürchten, dass er gefilmt und überführt wird. Foto: Gernot Kirch
Von Gernot Kirch Auf der Tagesordnung des Wormser Haupt- und Finanzausschusses stand am Donnerstagnachmittag das Thema Videoaufzeichnung in den Rheinpfalzbussen, die das Stadtnetz von Worms und den Wonnegau bedienen. Dabei ging es um die Abwägung von Aspekten des Datenschutzes mit denen der Sicherheit für Fahrgäste und Busfahrer sowie um den Schutz vor Vandalismus. Nachdem Grüne, CDU und SPD einen gemeinsamen Prüfantrag im Stadtrat gestellt hatten, erläuterten am Donnerstag zwei Mitarbeiter der Bahn den Sachverhalt.
Entscheidung der Politik
Zunächst legte Rechtsanwalt und IT-Beauftragter bei der Bahn, Benedikt Klas, die rechtlichen Situation. So erfolge die Aufzeichnung gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen. Hier führte er die wichtigsten Bedingungen aus. Die Frage allerdings, ob dies in Worms geschehen soll, müsste die Politik beantworten. Die Videokameras seien nur ein Angebot der Bahn, das in der Ausschreibungen für die Buslinien im Jahr 2013 als eine Art Service bezüglich der Sicherheit enthalten war und nu in betrieb seien.
72 Stunden
Heribert Klement, Vertrauensperson Datenschutz bei der Bahn, steuerte dann die Details bei, wie dies konkrete in Worms umgesetzt werde. Demnach würde die Videoaufzeichnung automatisch mit dem Starten der Zündung beginnen. Die Kamera, die in jedem Fahrzeug der Rheinpfalzbus im Innenraum an der Decke vorhanden sei, zeichne dann auf und die Daten würden 72 Stunden gespeichert. Die Aufzeichnung erfolge mechanisch per Kabel auf ein entsprechendes Gerät. Eine Funkübertragung gebe es nicht, sodass keine Daten von Fremden abgegriffen werden könnten. Nach den 72 Stunden werde die Aufzeichnung automatisch gelöscht. Die Aufzeichnung werde auch nur angeschaut, wenn im Fahrzeug eine Straftat stattgefunden habe, von Beleidigung über Körperverletzung bis hin zur sexuellen Belästigung oder Sachbeschädigung, also Vandalismus. Die Aufzeichnung werde in solch einem Fall auch immer im Vier-Augen-Prinzip ausgewertet, was bedeutet, es sind immer zwei von der Bahn besonders benannte Personen daran beteiligt.
Ermittlungsbehörden
Auch werden die Mitschnitte nur den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt, so Klement. Es gehe auch nicht darum, die Busfahrer zu filmen und zu überwachen, sondern um Straftaten zu verhindern. Es würde auch keine Überwachung des Innenraums der Busse an Bildschirmen oder Monitoren in irgendeiner Zentrale erfolgen, sondern die Bilder befänden sich ausschließlich auf dem Aufzeichungsgerät.
Aussprache
In der sich anschließenden Aussprache im Haupt- und Finanzausschuss ging es erneut um die Abwägung der Aspekte Sicherheit mit denen des Datenschutzes. Wobei sich eine Mehrheit positiv zu den Videoaufzeichnungen äußerte. So führte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Timo Horst, aus, dass ihn die Ausführungen hinsichtlich des Datenschutzes überzeugt hätten. Er sprach sich aus Gründen der Sicherheit für die Beibehaltung des Kameras aus. Als positives Beispiel nannte er Wiesbaden. Dort sei der Vandalismus seit dem Kameraeinsatz um 60 Prozent zurückgegangen. Auch habe es weniger Straftaten gegeben.
Abschreckung
Matthais Englert von der FWG äußerte sich kritisch zum Datenschutz, war aber prinzipiell für die Aufzeichnung und sagte: „Wenn es hilft, auch nur eine Straftat oder einen sexuellen Übergriff zu verhindern, hat es sich schon gelohnt.“
Dr. Jürgen Neureuther von der FDP sah den Datenschutz nicht gefährdet, da alle Richtlinien eingehalten würden und die Kameras der Abschreckung dienten, denn so müssten Straftäter befürchten, dass ihre Delikt aufgeklärt würden.
Bedrohung von Busfahrern
Eher kritisch äußerte sich Sebastian Knopf von den Linken sowie David Hilzendegen und Richard Grünewald von den Grünen. Alle drei sahen wenig Nutzen in den Aufzeichnungen und fürchteten um den Datenschutz. Auf die Frage von Richard Grünewald, ob es denn konkrete Straftaten und ein Bedrohung gebe, antwortet Benedikt Klas und nannte Beispiele aus der Region, etwa aus Ludwigshafen, wo Busfahrer mit Messern oder Flaschen angegriffen wurden. Auch führte Klas aus, dass viele Kommunen und Fahrgäste die Videoaufzeichnung ausdrücklich forderten, da sie eben mehr Sicherheit böten. Kameras seien kein Allheilmittel, aber sie verhindert Straftaten, weil der Täte wisse, er werde aufgezeichnet.
CDU unentschieden
Dr. Klaus Karlin äußerte sich für die CDU. Hier war nicht ganz klar herauszuhören, ob die Christdemokraten eher für oder gegen die Videoaufzeichnung waren. Dr. Karlin formulierte, dass Fahrgäste zwar ein subjektiv besseres Empfinden mit Kameras hätten, aber Straftaten nicht verhindert werden. Wobei er einräumte, dass eine Abschreckung erfolge. Wobei er kritisch anmerkte, dass digitale Daten vorhanden seien.
Kameras bleiben
Ein Abstimmung, ob die Kameras bleiben oder abmontiert werden, fand nicht statt, vielmehr wurde einmütig entschieden, zunächst einmal abzuwarten und die Erfahrungen auszuwerten. Konkret bedeutet dies, die Kameras bleiben in den Bussen.