
„Man muss die Meisten an die Hand nehmen!“ sagt Ursula Orth auf die Bitte nach einer Kurzbeschreibung ihrer Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Eich. Und Sie führt weiter aus, was sie damit meint und wie es ihr dabei ergeht: „Viele Betroffene sind so eingeschüchtert, verunsichert oder aber auch unselbständig, dass ich ihnen nur durch gutes Zureden und Mut machen einen Ausweg aus ihrer jeweiligen Lage aufzeigen kann. Ein Anfang ist manchmal schnell gemacht, aber dann folgt ein beschwerlicher und oft langwieriger Weg den ich gerne begleiten möchte, aber einfach kein Feedback mehr bekomme. Das ist schade und manchmal schwer für mich und meine Absicht, zu helfen.“
Die Gleichstellung der Geschlechter in der Verbandsgemeinde Eich ist seit 20 Jahren die Aufgabe von Ursula Orth. Sie wurde auf Beschluss des Verbandsgemeinderates Eich am 5. Februar 1996 als erste ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gemäß §2 Abs.6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gewählt. Für ihre Aufgabe brachte die heute 66-jährige Ursula Orth viel Erfahrung und Hintergrundwissen durch ihre hauptamtliche Tätigkeit in der Frauenabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit.
In der 13. Verbandsgemeinderatssitzung am vergangenen Montag dankte Bürgermeister Maximilian Abstein ihr für ihren unermüdlichen persönlichen Einsatz. „Sie nehmen mit Mut und planerischer Tatkraft die Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte wahr. Wir können uns glücklich schätzen, Sie seit vier Amtsperioden in unserer Mitte zu wissen“.
Ursula Orth hat in dieser Zeit Vieles auf den Weg gebracht. Das Meiste findet aus Rücksicht auf die Betroffenen im privaten Raum statt. Eine Sprechstunde beispielsweise hält sie bei sich zu Hause oder bei den Hilfesuchenden ab. Die Liste ihrer Unterstützungsangebote scheint schier endlos. Angefangen von Informationsveranstaltungen zum Schwerbehindertenrecht, Pannenkursen für Frauen bis zur Begleitung zur Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Die Thematiken ihrer Aufgaben sind ebenso vielfältig: mal geht es um Unterhaltsforderungen, mal geht es um Mobbing am Arbeitsplatz, mal um das Einfordern des Besuchsrechts für Väter, die ihre Kinder sehen möchten.
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