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  • Mi., 14. April 2021, 12:24 Uhr
    INNENSTADTAUSSCHUSS: Möglichkeiten der Entwicklung von Innenstadtgebieten nach Änderung des Landesgesetzes für lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) erörtert

    Viele Chancen und ein „Wir-Gefühl“


    VON STEFFEN HEUMANN | Tim Wiedemann, Geschäftsführer IHK Rheinhessen, informierte den Innenstadtausschuss am Dienstagabend über das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG). „Ein spannendes Thema“, so Wiedemann. Nach dem Beschluss auf Landesebene 2015 sei das Gesetz um die Fragen zum Wohneigentum 2021 novelliert worden. Eine Mustersatzung soll bis zum Sommer vorliegen. Von kleineren Verschönerungsvorhaben bis zur Millionen-Investition könnten dann Projekte in der Innenstadt angeschoben werden.


     



    „Projekte sollten aus dem Quartier selbst kommen“, erklärte Tim Wiedemann. Es sei immer auch Eigeninitiative erforderlich, ehe die Kommune ihre Zustimmung erteile und eine Satzung erarbeitet wird. Im Vorfeld sei viel Überzeugungsarbeit bei Immobilienbesitzern, Kaufleuten oder Dienstleistern nötig, um Vorhaben auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Aufgabenträger seien zentrale Akteure, also juristische Personen und Personengesellschaften des Privatrechts. Es bestehe auch eine Rechtsverbindlichkeit. Auch deshalb seien die Hürden hoch und die Zustimmung ab 15 von 100 Eigentümern der an einem Projekt eingebundenen Flächen gemäß Grundstücksdefinition erforderlich.



     



    Wenn dieses Quorum nicht erreicht werde oder begründete Einsprüche nach der Auslegung nicht ausgeräumt würden sowie die finanzielle Machbarkeit fraglich sei, könne der Antrag durch die Kommune auch angelehnt werden. Durch eine Obergrenze sei der finanzielle Aufwand für alle Beteiligten aber gedeckelt. Am Ende des langen Weges sei es das Ziel, die Attraktivität des eigenen Quartiers zu steigern, die Kundenfrequenz zu erhöhen und Kaufkraft zu binden. Parallel hierzu gelte es den Wert von Immobilien durch die Maßnahmen zu erhalten oder zu steigern.



     



    Keine Freiwilligkeit, alle müssen Beitrag leisten



     



    Eine Gemeinschaftsaufgabe, die auch das „Wir-Gefühl“ steigere und Trittbrettfahrerei erschwere, fasste der IHK-Geschäftsführer zusammen. Inwieweit Fördermittel für einzelne Projekte angerufen werden können, sei noch offen. In jedem Fall würden Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung sowie die IHK die Initiativen von Beginn an begleiten. LEAPG sei dann praktisch als Werkzeug im Werkzeugkasten der Innenstadtentwicklung zu verstehen.



     



    Uwe Gros, SPD, begrüßte es, dass eigene Initiativen im Vordergrund stehen machen und gemeinsames Handeln erforderlich sei, damit Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende dem Online-Handel und dem Einkaufen auf der Grünen Wiese die Stirn bieten können. „Ein Prozess, Schritt für Schritt, bei dem Kommunikation immens wichtig ist und der Mehrwert die Investitionen übersteigt“, so Gros.



     



    Katharina Schmitt, die Grünen, wertete LEAPG als gutes Beispiel für Zusammenarbeit. Zudem stehe die Kommune für eine Verbindlichkeit, was auch für Immobilienbesitzer gültig sei. Schmitt hofft, dass der Stein schon bald ins Rollen gebracht werden kann. Ob die erhobenen Beiträge für Vermietern auf die Mieter umgelegt werden können (auf Nachfrage von Jeanine Emans-Heischling, CDU), müsse noch geklärt werden.



     



    Die IHK plädiere für die Finanzierung von Pilotprojekten. Für den Fall der Fälle soll Worms auf die Liste kommen, um sich bewerben zu können, ergänzte Tim Wiedemann. Ein Leitfaden zum Nachtessen soll überdies in den nächsten Monaten erarbeitet werden und über das komplexe Thema informieren, damit in Zukunft eines der ersten LEAPG-Projekt des Landes auch in Worms realisiert werden kann.



     





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