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  • Di., 06. Januar 2026, 15:40 Uhr
    ALZEY-WORMS: Energie, Klimaschutz, Bußgeldstelle und KVHS Themen in Kreistagssitzung

    Vielfältige Beschlüsse im Kreistag

    In der jüngsten Sitzung des Kreistags behandelte das Gremium vielfältige Themen. Die Mitglieder fassten Beschlüsse zu den Bereichen Energie und Klimaschutz, votierten für eine Gebührenanpassung und Honoraranpassung in der Kreisvolkshochschule und stimmten einer Neuausrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Bußgeldstelle zu.

    Energiesparen und Klimaschutz

    Der Landkreis setzt seine Aktivitäten in Sachen Klima konsequent fort. „Im Bereich Klimaschutz engagieren wir uns in hohem Maße. Damit sparen wir auch Kosten ein“, erklärte Landrat Sippel. Um den Energieverbrauch der kreiseigenen Gebäude zu reduzieren, setzt sich der Kreistag für die Schaffung eines kommunalen Energiemanagements im Landkreis ein.

    Eine neue geförderte, auf drei Jahre befristete Stelle soll eingerichtet werden, um den Energieverbrauch zu erfassen und Einsparpotentiale zu identifizieren. Dazu soll ein digitaler Messstellenbetrieb aufgebaut und technisch ausgestattet werden. Im kommunalen Energiemanagement soll zudem jährlich ein Energiebericht erstellt werden. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, hierzu alle nötigen weiteren Schritte zu gehen. Der Eigenanteil des Kreises beträgt 42.166 Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029.

    Klimaanpassung geht in die zweite Förderphase Zudem widmet sich der Landkreis weiterhin den Folgen des Klimawandels und stellt wichtige Weichen, um die im Integrierten Klimaanpassungskonzept erarbeiteten Maßnahmen umzusetzen. Im Juni 2026 soll das Konzept vom Kreistag beschlossen werden.

    Die Anschlussförderung des Bundes bietet die Möglichkeit, die geplanten Maßnahmen in den kommenden Jahren umzusetzen. Der Kreistag hat nun die Verwaltung beauftragt, die weitere Förderung zu beantragen. Diese umfasst eine für drei Jahre geförderte Vollzeitstelle für einen Klimaanpassungsmanager. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent. Der maximale Eigenanteil des Landkreises beträgt 27.500 Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029.

    Interkommunale Bußgeldstelle

    Einstimmig votierte der Kreistag für eine neue Zweckvereinbarung, nach der eine gebietsübergreifende Bußgeldstelle im Landkreis Mainz-Bingen eingerichtet wird. Seit 2015 arbeiten die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms und die Stadt Mainz bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zusammen. Nachdem die Stadt Mainz aus diesem Verbund ausgetreten ist, sollen die Aufgaben der Bußgeldstelle in der neuen Vereinbarung klar und transparent geregelt werden.

    „Die interkommunale Zusammenarbeit ist sinnvoll und wirtschaftlich“, betonte Landrat Sippel. Die neue Vereinbarung schafft ein transparentes und präzises System zur Kostenerstattung. Der Landkreis Mainz-Bingen nimmt künftig auch für den Landkreis Alzey-Worms sämtliche Schritte des Bußgeldverfahrens wahr. Dazu zählen insbesondere Anhörungen, der Erlass von Bußgeldbescheiden, Einspruchsverfahren, die gerichtliche Vertretung sowie die Vollstreckung.

    Der Landkreis Alzey-Worms stellt künftig weiterhin den Anfangsverdacht fest und führt eigenständig Verwarnungsverfahren durch. Außerdem bleibt der Landkreis zuständig für besonders sensible Rechtsgebiete, wie die Lebensmittelhygiene oder den Tierschutz.

    Höhere VHS-Gebühren und -Honorare

    Ebenfalls einstimmig beschloss der Kreistag eine Änderung der Gebühren und Honorare in der Kreisvolkshochschule. Nach sieben Jahren mit gleichbleibenden Beträgen erhöht die Kreisvolkshochschule das Honorar für eine Unterrichtseinheit von 20 auf 24 Euro und würdigt damit die Leistungen der Lehrkräfte.

    „Die Kreisvolkshochschule liegt damit im Mittelfeld der Volkshochschulen im Umkreis“, betonte Landrat Sippel. Das Honorar für Einzelveranstaltungen steigt von 80 Euro auf 120 Euro. „Diese Veranstaltungen sind oft mit einem erheblichen Aufwand verbunden“, unterstrich der Landrat.

    Die Honorare werden weiterhin über die Kursgebühren finanziert, die um 30 Prozent auf 3,90 Euro pro Unterrichtseinheit erhöht werden. „Die Anpassung dient dazu, das Angebot noch attraktiver zu gestalten“, erklärte Sippel. Zudem werden die einzelnen anfallenden Fahrt- und Mietkosten auf alle Kurse umgelegt, um eine gerechtere Verteilung der Gebühren zu erzielen. 

    Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Ehrenamtliche erhalten 20 Prozent Ermäßigung auf eine Veranstaltung pro Semester.

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