Mo., 11. Mai 2020, 09:57 Uhr
SPORTBUND RHEINHESSEN: 6. Landesverordnung zur Corona-Pandemie bringt weitere Lockerungen für den Sport
Vorgaben einhalten
Es darf wieder mehr trainiert werden – noch ein klein wenig mehr sogar, als in den vergangenen Wochen. Das ist aus Sicht des Sportbundes Rheinhessen als Dienstleister von rund 900 Vereinen mit etwa 275.000 Mitgliedern der positive Aspekt der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, die am Mittwoch in Kraft treten soll. Allerdings bleibt es dabei: es darf nur im Freien Breiten- und Freizeitsport betrieben werden. Weiterhin gilt ein Kontaktverbot sowie die Einhaltung des Mindestabstandes um Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung auszusetzen. Wettkämpfe bleiben verboten, Schwimmbäder und Indoor-Sporteinrichtungen bis auf weiteres geschlossen. Gerade bei letztem Punkt gehen die Behörden in Rheinland-Pfalz nicht soweit, wie zum Beispiel das Nachbarland Hessen.
„Fachverbände haben Konzepte für die Halle“
Hier hätte sich der Sportdachverband mehr gewünscht: „Erst waren wir in Rheinland-Pfalz bei den ersten, sachten Lockerungen deutschlandweit vorne, nun sind wir wieder ein Stück hinter einigen Bundesländern zurück“, bilanziert Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen. „Wir hatten gehofft, dass auch der Indoor-Sport berücksichtigt wird. Einige Hallensportarten haben schon Konzepte für eine Ausübung des Trainings unter Einhaltung der Vorgaben zur Pandemie-Bekämpfung überlegt.“ Ein gutes Beispiel sei unter anderem die Sportart Tischtennis, die sehr früh durch den RTTVR sowie dem DTTB mit einem schlüssigen Konzept und guten Argumenten an den Sportbund herangetreten ist. „Wahrscheinlich werden einige Sportler einfach über den Rhein fahren und dort ihrem Sport dann auch in der Halle nachgehen“, vermutet Sportbund-Präsident Klaus Kuhn. Die geografische Nähe sei dafür verlockend. „Wir hätten uns selbstverständlich gewünscht, weiterhin führend bei den Lockerungen zu bleiben, sofern sie natürlich mit der Pandemie-Bekämpfung vereinbar sind. Dennoch appellieren wir an alle Sporttreibenden und deren Vereine und Verbände, sich an die Landesvorgaben zu halten, auch wenn es in anderen Bundesländern teilweise anders gehandhabt wird.“ Der Präsident ergänzt augenzwinkernd: „Jetzt hat uns die andere Rheinseite halt mal kurz wieder überholt.“
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Sportbundes Rheinhessen unter www.sportbund-rheinhessen.de zu finden. Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung ist dort ebenso hinterlegt wie hilfreiche Hinweise zum Umgang mit der Pandemie und den Auswirkungen für den Sport.