Mi., 24. Februar 2016, 23:20 Uhr
Heiner Boegler vom SoVD fordert die sofortige Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträgen
Vorrangige sozialpolitischen Aufgabe
Der 2. Landesvorsitzende des Sozialverbandes SoVD Heiner Boegler aus Worms fordert die sofortige Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträgen. Insbesondere Rentnern wird durch den steigenden Zusatzbeitrag immer mehr Kaufkraft entzogen und die Altersarmut weiter forciert.
Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit verwirklichen
Das Kernanliegen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) ist es, Solidarität und ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit in Deutschland zu verwirklichen. Dabei versteht der SoVD die umfassende gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung als zwei der vorrangigen sozialpolitischen Aufgaben des Staates.
In den letzten Jahrzehnten wurde die gesetzliche Krankenversicherung zunehmend nur noch als Kostenfaktor angesehen und das eigentliche Problem einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angegangen. Stattdessen wurden Leistungen ausgegliedert, gekürzt oder neue Hürden für deren Inanspruchnahme geschaffen und die Versicherten finanziell immer stärker einseitig belastet. Tragende Prinzipien, wie das Solidaritätsprinzip, die paritätische Beitragsfinanzierung sowie das Sachleistungsprinzip, wurden vernachlässigt. Dies geht vor allem zu Lasten der Bevölkerungsgruppen, die eine hohe Krankheitslast aufweisen, nämlich sozial benachteiligte und ältere Menschen, chronisch kranke Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
Einheitliche und solidarische Finanzierung
Die gesetzliche Krankenversicherung muss einheitlicher und solidarischer finanziert werden! Boegler und der SoVD bekräftigen daher ihre Forderung nach einer sofortigen Rückkehr zur vollen paritätischen Finanzierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung, ergänzt durch Maßnahmen zur Stärkung des Solidarprinzips bei der Finanzierung.
Dazu gehören die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten und die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Langfristig lassen sich Defizite im Leistungsspektrum und die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch die Einführung einer Bürgerversicherung für die gesamte Bevölkerung in Deutschland auf der Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung lösen. Nur so kann nachhaltig eine bedarfsgerechte Leistungserbringung für alle Patientinnen und Patienten finanziert und damit sichergestellt werden.