
Strenge Auflagen in punkto Umweltschutz greifen bei der Entsorgung von Heizöltanks. Schon wenige Tropfen Heizöl verunreinigen in erheblichem Maß Boden und Grundwasser. Die Entsorgung und der Umgang mit Öltank und Heizöl unterliegen daher dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Auch in entleertem Zustand stellen Öltanks wegen anhaftender Ölreste und verbliebenem Schlamm eine Umweltgefahr dar. Der Entsorgungs- und Baubetrieb weist darauf hin, dass Heizöltanks immer durch zertifizierte Fachbetriebe stillgelegt, gereinigt und ggf. demontiert werden müssen. Geeignete Fachfirmen sind z. B. in den Gelben Seiten leicht zu finden. Gereinigte Heizöltanks können auf der Bauschuttdeponie Worms-Nord (bei Abenheim) angeliefert werden. Voraussetzung ist, dass die Tanks entleert, sauber und in mindestens vier Teile zerlegt worden sind. Stahltanks werden gebührenfrei, Kunststofftanks gebührenpflichtig entgegengenommen. Von der Annahme ausgeschlossen sind Ölschlamm oder ölverschmiertes Tankzubehör (z.B. Tankinnenhüllen).
Nähere Auskünfte erteilt die ebwo-Abfallberatung telefonisch von 8 bis 12 Uhr (Montag bis Freitag) und von 14 bis 16 Uhr (Montag bis Donnerstag) unter 06241/9100 -70 und -72 sowie per E-Mail unter abfallberatung@ebwo.de.
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