Parkplatznot in Worms und Unsitte zwingt Discounter und Supermärkte zum Handeln
Vorsicht Knöllchen und Abschleppgefahr!
Nur noch mit Parkscheibe! Discounter und Supermärkte wollen ihre Parkplätze ausschließlich von Kunden genutzt wissen.
VON STEFFEN HEUMANN Schluss mit lustig in Worms! Was vielerorts bereits praktiziert wird, hält sukzessive auch in der Nibelungenstadt Einzug. Wer zu lange oder unberechtigt auf Supermarkt-Parkplätzen parkt, riskiert einen Strafzetteln und sogar abgeschleppt zu werden.
Auf Flyern werden Kunden derzeit darüber informiert, dass das Parken auf den bereitgestellten Parkplätzen nur mit einer gültigen Parkscheibe für die erlaubte Dauer des Einkaufs gestattet ist. Damit soll das Fremdparken verhindert werden.
Wird die Höchstparkzeit überschritten, ist, wie in diesem Fall, die Parkraumservice GmbH, berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Euro zu verlangen. Das sei sogar rechtens, meinen Experten, da es sich nicht um öffentlichen, sondern privaten Raum handelt, für den ein Bereitstellungsentgelt erhoben werden kann.
Sprich, der beauftragte Dienst notiert das Kennzeichen und der Parkplatzeigentümer bekommt die Halterdaten über die Zulassungsstelle und kann diesen zur Kasse bitten. Sogar das Abschleppen ist zulässig, wie der Bundesgerichtshof urteilt. Der Eigentümer lässt abschleppen und der Fahrzeugbesitzer bekommt erst dann wieder sein Auto, wenn er die zuweilen teure Zeche bezahlt hat.
Für echte und treue Kunden ärgerlich, für „Falschparker” die logische Konsequenz, zumal in vielen Fällen auch öffentlicher Parkraum genutzt werden könnte – wenn auch kostenpflichtig. Bequemlichkeit kann in Zukunft ziemlich teuer werden.
Discounter Lidl hat bereits gehandelt und seine Kunden darüber informiert, dass Kontrollen durchgeführt werden.