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  • Do., 09. Juni 2016, 15:21 Uhr
    Schutzbefohlene sollen misshandelt worden sein / Tätigkeitsuntersagung bis zur Klärung durch die staatlichen Ermittlungsbehörden

    Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen der Kita St. Cyriakus in Worms

    Nach Vorwürfen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in der Kindertagesstätte St. Cyriakus in Worms ermittelt die Staatsanwaltschaft. Foto: Steffen Heumann


    Mit Schreiben vom 25. Mai 2016 hat die Kriminalinspektion Worms der katholischen Kirchengemeinde St. Amandus in Worms mitgeteilt, dass gegen die Leiterin der Kindertagesstätte St. Cyriakus in Worms und weitere Mitarbeiterinnen der Einrichtung
    Strafanzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen erstattet wurde. Die Kirchengemeinde St. Amandus ist Trägerin der Kindertagesstätte. Die Stabsstelle Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz wurde am Freitag, 27. Mai 2016, hierüber telefonisch informiert und teilte den Verdacht mit E-Mail vom Montag, 31. Mai 2016, dem Landesjugendamt und mit E-Mail vom 2. Juni 2016 dem Jugendamt der Stadt Worms mit. Die Vorwürfe betreffen einen unangemessenen Umgang mit Kindern bis hin zu leichteren körperlichen Übergriffen. Die Kirchengemeinde wird in Abstimmung mit dem Bistum Mainz alles tun, um die polizeilichen Ermittlungsarbeiten zu unterstützen. Es ist wichtig, in all diesen Fällen das Wohl der Kinder im Auge zu haben, so die Bischöfliche Pressestelle Mainz.

    Das Landesjugendamt hat dem Bistum Mainz mitgeteilt, dass es gegen die drei betroffenen Mitarbeiterinnen wegen des Verdachtes der Misshandlung ab Montag, dem 13. Juni 2016, eine Tätigkeitsuntersagung bis zur Klärung der Vorfälle durch die staatlichen Ermittlungsbehörden anordnen wird. Die Trägerin wird die hierdurch entstehende Personallücke auffüllen. Die Einrichtung wird weitergeführt, möglicherweise für einen begrenzten Zeitraum von etwa einer Woche mit einer etwas reduzierten Stundenzahl. Die Eltern werden hierüber zeitnah informiert. Die Fachberatung der Caritas ist eingeschaltet und wird zeitgleich das pädagogische Konzept evaluieren und ggf. Veränderungen auf den Weg bringen.

    Im Vorfeld hatte eine der Anzeigenerstatterinnen die Stabsstelle Kindertageseinrichtungen im November 2015 von der Kündigung des Kindergartenplatzes ihres Sohnes informiert und als Grund angegeben, der Kindergarten habe auf die Entwicklung einer Angststörung bei ihrem Sohn nicht angemessen reagiert. Gesprächswünsche seien nicht ernst genommen worden. Aufgrund dieses Vorbringens gab es zwischen der Trägerin und den Mitarbeiterinnen der Einrichtung ausführliche Gespräche.

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