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  • Do., 17. August 2017, 08:26 Uhr
    Im Herbst erfolgt nun der restliche Straßenausbau Am Wolfsgraben

    „Wackelhaus”: Landgericht hat Klage abgewiesen

    Fast neun Jahre nach dem tragischen Ereignis ist das Urteil seit Oktober vergangenen Jahres rechtskräftig. Das Landgericht Mainz hat die Klage gegen Stadt und EWR Netz GmbH im Rechtsstreit um das „Wackelhaus“ in der Straße Am Wolfsgraben abgewiesen.

    Um endgültig die Ursache für die Absenkung des Gebäudes zu ermitteln, hatte das Gericht ein weiteres Gutachten angefordert. Anfang 2014 erfolgten Untersuchungen der Regenfallrohre des Gebäudes, die ergaben, dass die Entwässerungskonstruktion im Eingangsbereich defekt sei und Wasser in den Untergrund abgebe. An den Schacht war nicht nur die Dachfläche des Wohnhauses angeschlossen, sondern auch die Hofentwässerung und die Dachflächenentwässerung des Zwischenbaus. Schlussendlich kommt das Gutachten 2015 zu dem eindeutigen Ergebnis, dass maßgeblich sowohl der unzureichend verdichtete aufgeschüttete Baugrund als auch ein oder mehrere nicht fachgerecht an den Kanal angeschlossene Fallrohre des Gebäudes selbst für den Schaden verantwortlich sind. Der damalige Wasserrohrbruch sowie der Kanal in der Straße Am Wolfsgraben waren demnach nicht die Ursache für das Absacken des Gebäudekomplexes!

    Zufrieden mit Rechtssicherheit
    Das Gericht folgte den Feststellungen des Sachverständigen und wies die Klage ab. „Wir sind froh, dass das vom Landgericht angeforderte Gutachten abschließend Klarheit erbracht hat und der Rechtsstreit damit beendet werden konnte“, so Oberbürgermeister Michael Kissel. Ob die, durch die damals von einem Statiker festgestellte Einsturzgefahr des „Wackelhauses“, massiv geschädigten ehemaligen Bewohner nun ihre Ansprüche gegen den früheren Eigentümer des Gebäudes geltend machen, ist nicht bekannt.

    „Durch die Baumaßnahmen des Caritas-Verbandes als neuen Eigentümers konnte das Gebäude inzwischen wieder nutzbar gemacht und deutlich aufgewertet werden“, äußert sich Oberbürgermeister Kissel zufrieden. „Mit dem ,Haus St. Josef’ hat sich die Situation an diesem Stadteingang wesentlich verbessert“, begrüßt OB Michael Kissel das Ergebnis des Caritas-Projektes.

    Mit Beendigung des Rechtsstreits und der Umbaumaßnahme durch den Caritas-Verband könne nun auch die Straßenbaumaßnahme und die Umfeldgestaltung, die im Zuge des Neubaus der Neusatzbrücke vorgesehen waren, abgeschlossen werden, so OB Kissel. Über die Auftragsvergabe für die verbleibenden Arbeiten hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig entschieden. Die Arbeiten sollen noch im Herbst durchgeführt werden.

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