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  • Mo., 12. November 2018, 11:06 Uhr
    OB-Stichwahl am 18. November 2018 / Briefwahl als Alternative, Beantragung noch bis kommenden Freitag, 18 Uhr möglich

    Wählen im Stimmbezirk auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

    Die städtische Wahldienststelle erhält vielfach Anrufe von Wahlberechtigten, die keine Wahlbenachrichtigung mehr haben und fragen, wie sie am kommenden Sonntag an der Stichwahl des Oberbürgermeisters teilnehmen können. „Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend vorzulegen. Man kann auch ohne dieses Formular wählen. Allerdings muss dann der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mitgenommen werden, um die Identität der Wählerin bzw. des Wählers feststellen zu können“, erklärt Carmen Brecht von der Wahl-Abteilung.

    Alternativ kann auch per Briefwahl gewählt werden. Dafür sind Briefwahlunterlagen zu beantragen im extra für die Oberbürgermeisterwahl eingerichteten Briefwahlbüro im Rathaus (2.OG), Marktplatz 2. Das Briefwahlbüro hat in dieser Woche geöffnet Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr.

    Am Freitag um 18 Uhr endet die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Die Briefwahlunterlagen werden vom Briefwahlbüro direkt ausgestellt. Im Rathaus wurden mehrere Wahlkabinen aufgestellt, sodass die Möglichkeit besteht, gleich vor Ort zu wählen und anschließend den Wahlbrief wieder abzugeben. Wer nicht persönlich ins Rathaus zur Beantragung der Briefwahlunterlagen kommen kann, dem stehen folgenden Wege zur Beantragung offen: mittels einer formlosen E-Mail an: wahlen@worms.de, per Fax an: 06241/853-1199, über das Online-Wahlscheinportal unter www.worms.de oder per Brief an das Briefwahlbüro.

    Auf der Homepage der Stadt Worms ist auch ein PDF-Antragsformular zum Ausdrucken bereitgestellt. Wer seine Wahlbenachrichtigung noch hat, kann auch das Formular auf der Rückseite nutzen. Eine telefonische Beantragung ist jedoch nicht möglich. Die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel sind bis spätestens Sonntag (18.11.) um 18 Uhr im Rathaus abzugeben oder bis zur letzten angegebenen Leerungszeit des jeweiligen Briefkastens der Deutschen Post am Freitag einzuwerfen. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

    Die Abholung der Unterlagen ist hierbei auf maximal vier Personen durch das Wahlgesetz beschränkt. Das Briefwahlbüro ist auch am Samstag, dem 17. November, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, dem 18. November, von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Allerdings dürfen an diesen beiden Tagen nur Briefwahlanträge von plötzlich Erkrankten bearbeitet werden, die wegen ihrer kurzfristigen Erkrankung am Sonntag nicht in ihr Wahllokal gehen können.

     

    Bei Fragen steht das Briefwahlbüro telefonisch unter 06241/853-1006 gerne zur Verfügung.

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