Das Wählerverzeichnis der Stadt Worms für die Wahl zum Beirat für Migration und Integration am Sonntag, dem 23. November wird an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem 3. November bis Freitag, dem 7. November während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 - Kommunalverfassung, Sitzungsdienst / Statistik und Wahlen (Marktplatz 2, Zimmer 318) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens bis Sonntag, dem 2. November eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, dem 7. November Einwendungen erheben.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. In der Wahlbenachrichtigung ist der Stimmbezirk angegeben, in dem der Wähler seine Stimme abgeben muss. Wählen darf auch, wer am Wahltag seine Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis muss je nach Status durch Vorlage einer Meldebescheinigung, einer Einbürgerungsurkunde oder einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Bundesvertriebenengesetz erfolgen. Der Wähler muss im Zweifel seine Identität nachweisen.