Mo., 04. April 2022, 15:17 Uhr
WORMS: Stadtverwaltung klärt über Landesfeiertagsgesetz auf
Während Ostern ist Ruhe geboten
Der städtische Bereich „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung Worms weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag, dem 15. April, ab 4 Uhr, verboten sind. Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag, dem 17. April, bis 13 Uhr, verboten. Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag sowie am Ostersonntag ganztags geschlossen bleiben. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, dem 14. April, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, verboten. Diese Regelungen sieht das Landesfeiertagsgesetz vor.