Do., 17. August 2017, 11:20 Uhr
Die Bundestagswahl und die Ortsvorsteherwahl in Worms-Wiesoppenheim finden zeitgleich am 24. September statt
Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Für die Bundestagswahl am 24. September und die am gleichen Tag stattfindende Ortsvorsteherwahl in Worms-Wiesoppenheim werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 24. August und 3. September zugestellt.
Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.
Briefwahlunterlagen können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular beantragt werden. In dringenden und begründeten Fällen ist die Beantragung auch jetzt schon möglich. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 220 (2. OG), Telefon 06241/853-1006, ist ab Donnerstag, 24. August 2017 geöffnet und steht auch für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Briefwahl zu beantragen ist möglich mittels eines formlosen schriftlichen Antrags per Post oder Fax, per E-Mail an:
wahlen@worms.de, über den Onlinewahlschein unter
www.worms.de oder durch mündliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Die Gründe, die jemanden an der Stimmabgabe im Wahlraum hindern, sind nicht mehr anzugeben.
Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen oder die Abholung der Unterlagen für einen anderen (für maximal vier Personen) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl und Ortsvorsteherwahl in Worms-Wiesoppenheim (incl. Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Antragsunterlagen) sind auf
www.worms.de unter „Rathaus > Wahlen“ abrufbar.