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  • Do., 25. Februar 2016, 15:18 Uhr
    Bei Briefwahlantrag Unterschrift nicht vergessen

    Wahlbenachrichtigungen wurden zugestellt

    Bis zum vergangenen Sonntag, dem 21. Februar, wurden allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 13. März 2016 zugestellt. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich persönlich beim Briefwahlbüro im zweiten Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 220, oder telefonisch unter 06241/853-1006 melden und sich vergewissern, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.

    Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Wahldienststelle weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und insbesondere vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein muss. Auf der städtischen Homepage www.wo

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