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  • Sa., 08. März 2014, 20:25 Uhr
    Die Stadt wird vorläufig keine Baugenehmigung für das "Haus am Dom" erteilen, sondern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten

    Warten auf Justitia

    Quelle: Heindenreich & Springer Architekten


    Von Gernot Kirch Die große Befürchtung des Bürgervereins "Domumfeld" war es, dass die Wormser Stadtverwaltung bzw. die dort ansässige Baubehörde eine Baugenehmigung für das "Haus am Dom" erteilt, bevor es zu einem Bürgerentscheid gekommen ist. Denn würde eine Baugenehmigung vorliegen, so die Ängste der Gegner des Projektes, wären Tatsachen geschaffen, die nur mehr sehr schwer rückgängig gemacht werden könnten. Daher hat der Bürgerverein beim Verwaltungsgericht in Mainz einen Antrag für eine einstweilige Verfügung gestellt, mit der ein Moratorium, also einen Bearbeitungsstopp für den Bauantrag, erreicht werden soll.

    Vorerst keine Baugenehmigung

    Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt auf das Gesuch des Bürgervereins reagiert und die Stadt Worms gebeten, keine Baugenehmigung zu erteilen, bevor das Gericht über den Antrag einer einstweilige Verfügung entschieden hat. Im Gespräch mit dem NK bestätigte Oberbürgermeister Michael Kissel, wonach von der Stadt keine Baugenehmigung für das "Haus am Dom" erteilt werde, bevor nicht die Entscheidung des Gerichtes über die einstweilige Verfügung vorliege. Dies, so der Oberbürgermeister, gebiete alleine schon der Respekt vor dem Gericht.

    Frist bis 14. März

    Da die Problematik bezüglich des "Hauses am Dom" sehr kompliziert ist, will sich das Mainzer Verwaltungsgericht für seine Entscheidung hinsichtlich der einstweiligen Verfügung die dazu notwendige Zeit nehmen und hat weitere Unterlagen angefordert. So sollen die Domgemeinde und die Stadtverwaltung bis Freitag, den 14. März, ihre Argumente und "Sichtweise" darlegen. Erst nach Prüfung aller Unterlagen will das Verwaltungsgericht über die einstweilige Verfügung entscheiden.

    Drei Szenarien

    Fasst man alle Aussagen bezüglich des Antrags auf einen Bearbeitungsstopp zusammen, bedeutet dies: Die Stadt wird vorläufig keine Baugenehmigung erteilen, sondern die Entscheidung des Gerichtes abwarten. Doch trotz dieses Teilerfolges fällt der Jubel der Gegner des "Hauses am Dom" verhalten aus, denn sie wissen, dies ist nur ein aufschiebender Bescheid, noch kein Sieg. Wie das endgültige Urteil des Gerichtes ausfallen wird, ist vollkommen offen. Dabei sind drei Szenarien denkbar: 1) Das Gericht erkennt den Antrag des Bürgervereins an und erlässt eine einstweilige Verfügung für einen Bearbeitungsstopp des Bauantrages bis der Bürgerentscheid durchgeführt wurde; 2) Das Gericht sieht nicht die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung und verweist die Sache in eine Hauptverhandlung; 3) Das Gericht weist den Antrag zurück und es kann eine Baugenehmigung erteilt werden.

    Kommt der Bürgerentscheid?

    Die anstehenden Entscheidung des Gerichts über die einstweilige Verfügung ist jedoch nur eine der momentan aktuellen Fragestellungen beim "Haus am Dom". Die andere ist die Zulassung des Bürgerentscheides, der vom Bürgerverein für den 25. Mai parallel zur Kommunalwahl beabsichtigt wird. Die notwendigen 6.000 Unterschriften sind zwar vorgelegt, doch über die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheides muss erst noch vom Wormser Stadtrat befinden bzw. diesem zustimmen. Eine eilig einberufene Sondersitzung des Rates, wie sie der Bürgerverein wünscht, ist nach Aussage von Oberbürgermeister Michael Kissel derzeit nicht geplant. Der Stadtchef begründet dies mit der Sorgfalt, die notwendig ist, um über solch einen komplexen und komplizierten Sachverhalt wie das Bürgerbegehren über das "Haus am Dom" zu entscheiden. Er wies daraufhin, wie umfangreich alleine die Akten seien, die jedes Ratsmitglied lesen und sich in die Materie gründlich einarbeiten muss.

    Am 2. April im Stadtrat

    Somit dürfte der Bürgerentscheid Thema der Stadtratssitzung am 2. April werden. Zuvor wird sich der Haupt- und Finanzausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung am 19. März mit dem Bürgerbegehren beschäftigen.

    Der Bürgerverein hat bereits angekündigt, dass er erneut vor Gericht ziehen werde, falls der Stadtrat gegen ein Bürgerentscheid stimmt. Diesbezüglich ist streng zwischen dem Antrag auf einstweilige Verfügung für einen Bearbeitungstop des Bauantrages vor dem Verwaltungsgericht und andererseits einem denkbaren, weiteren Gerichtsverfahren zu trennen, bei dem die Durchführung eines Bürgerentscheides erreicht werden soll. Läuft es schlecht für den Bürgerverein, muss dieser zwei Prozesse nahezu parallel führen.

    Hinzuweisen ist hier noch darauf, dass der Termin für einen Bürgerentscheid am 25. Mai wohl nicht zu halten ist, sollte der Stadtrat diesen ablehnen und es erneut vor Gericht gehen.

    Versachlichung der Debatte

    Um vielleicht alles noch im Gespräch und ohne Gerichte lösen zu können, hat Oberbürgermeister Michael Kissel die Vertreter des Bürgervereins sowie der beiden Gemeinden St. Peter und St. Martin zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Alle Gruppierungen haben ihre Teilnahme zugesagt. Es darf zwar bezweifelt werden, ob dabei eine einvernehmliche Lösungen gefunden wird, doch ist es dem Stadtoberhaupt alleine schon wichtig, wieder zu einer sachbezogenen Debatte und zu einem respektvollen Umgang aller Beteiligten miteinander zu kommen.

     

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