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  • Do., 03. Dezember 2020, 17:06 Uhr
    AUS DEM STADTRAT: Veräußerung vom ehemaligen Hochstift-Areal zur Vertiefung in Bauausschuss verwiesen

    „Warum vorschnell verkaufen?“

    Das sich im Eigentum der Klinikum Worms gGmbH befindliche Grundstück des ehemaligen Hochstift-Areals steht zur Veräußerung an. Das Vorhaben kommt vor der Beschlussfassung einer Konzeptvergabe zur weiteren Beratung in den Bauausschuss. Foto: Steffen Heumann


    VON STEFFEN HEUMANN | Ursprünglich sollte der Wormser Stadtrat am Mittwoch beschließen, dass zum Zwecke der Veräußerung der im Eigentum der Klinikum Worms gGmbH stehenden Grundstücke Gem. Worms Flur 12 Nrn. 224/1 u.a. (ehemals Hochstift) zur Auswahl des Erwerbers/Investors ein Konzeptvergabeverfahren durchgeführt werden soll. Nach Durchführung dieser Konzeptvergabe sollen die Grundstücke an den Bieter mit dem erfolgversprechendsten Konzept zur Umsetzung des selbigen veräußert werden. Der Beschluss sollte lediglich das Verfahren regeln und nicht die für eine Veräußerung noch erforderlichen Aufsichtsrats-, Gesellschafter- bzw. Stadtratsbeschlüsse ersetzen.

    Kein Tafelsilber veräußern? Da war doch was! Bei Richard Grünewald, Bündnis 90/Die Grünen, läuteten die Alarmglocken. „Warum soll das Pferd von hinten aufgezäumt werden?“, wolle Grünewald von den Ratskollegen wissen. Es mache doch Sinn, darüber nachzudenken, was alles aus dem Gelände werden könne. Und warum soll das Filetstück verkauft und nicht wie beim Salamandergelände in Erbpacht? „Wir sollten das Grundstück nicht aus der Hand geben, das halte ich für fahrlässig!“, appellierte Grünewald an das Gremium.

    Immerhin regte sein Veto auch die Kollegen aus anderen Fraktionen zum Nachdenken an. CDU und SPD sprachen sich schließlich ebenfalls für einen Verweisungsantrag aus, um das Thema im Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss zu vertiefen. Auch David Hilzendegen, Bündnis 90/Die Grünen, zeigte sich erleichtert über das einstimmige Einlenken des Gremiums und gab sich froh, „dass vor einer Konzeptvergabe weitere Beratungen erfolgen“. Wer weiß schon, was ein Erwerber/Investor künftig mit dem Grundstück in bester Lage vor hat? Nach einem erneuten Weiterverkauf hätte die Stadt dann eine wichtige Einflussnahme auf die künftige Nutzung verspielt, obwohl in den Ausschreibungsunterlagen die Aufgabe und die Bedingungen bzw. Vorgaben zunächst klar und eindeutig beschrieben werden.

    „Auf Grund der stadtbildprägenden Lage der oben genannten genannten Grundstücke und einem sensiblen Umfeld (unmittelbare Nähe zu „Der Heilige Sand“) sollen die Grundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden. Im Gegensatz zum Bieterverfahren (der Zuschlag wird auf den höchsten Kaufpreis erteilt) steht bei der Konzeptvergabe die Qualität des eingereichten Konzeptes im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Ziel ist es hierbei, für einen Standort nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die beste Lösung zu finden“, heißt es in der Begründung. Dass auch die beste Lösung nach den Beratungen gefunden wird, stellt niemand in Abrede. Letzlich ist auch eine kompetente Fachjury in das weitere Verfahren eingebunden. Überraschend ist nur, dass die Veräußerung von „städtischem Tafelsilber“ scheinbar im Eiltempo erledigt werden soll.

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